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Experten-Antwort

Anrechnung langjährige Versicherung beim Wohngeld (Bezug volle Erwerbsminderungsrente)

von Silke15.12.2024 | 17:28
463 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Ich war seit 1986 durchgängig berufstätig mit Pflichtbeiträgen und beziehe seit 2010 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Beim Wohngeld wurde mir kein Zuschlag wegen langjähriger Versicherung gewährt (33 Jahre). Wie verhält sich das beim Bezug von Erwerbsminderungsrente mit der Anrechnung langjähriger Versicherungszeiten? Wer bestätigt die Versicherungszeit für den Fall? Viele Grüße Silke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silke,

 

die Zurechnungszeit einer Erwerbsminderungsrente ist keine eigenständige Grundrentenzeit.

Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Aufstellung Ihrer persönlichen Grundrentenzeiten beantragen und diese bei der Wohngeldstelle vorlegen. Dort sind alle Zeiten aufgelistet, die als Grundrentenzeiten angerechnet werden können.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Meinen Sie das damitam 15.12.2024 | 19:08
Grundrentenzeiten liegen bei Erwerbsminderungsrente nur bis zum Vormonat der Berentung vor.
Ergänzungam 15.12.2024 | 19:10
Also genauer bis zum Eintritt der Erwerbsminderung.
Silkeam 15.12.2024 | 23:44
Nun ja, dann würde man ja doppelt bestraft . Zum einen kann man keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, um ordentlich zu verdienen (es war ein Arbeitsunfall, der dazu führte), um seinen Lebensunterhalt ohne Unterstützung bestreiten zu können und zum anderen erhält man mit wenig Rente ein deutlich geringeres Wohngeld als diejenigen, die 33 Jahre berufstätig sein konnten und sogar dadurch mehr Rente erhalten.
Batrixam 16.12.2024 | 06:54
Lassen Sie sich von Ihrem RV-Träger die "Anlage zu den Grundrentenzeiten" zuschicken. Daraus ergibt sich, wieviele Monate dafür angerechnet werden und können diese ggf. an die Wohngeldstelle weiterleiten.
Galgenhumoram 16.12.2024 | 14:36
Zitat von Silke anzeigenausblenden
Wenn es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt, dürfte ja die Berufsgenossenschaft mit im Boot sein. Da dürfte ja somit auch eine Verletztenrente von der BG neben der Rente der Rentenversicherung gezahlt werden. Das dann die Wohngeldstelle negiert, macht für mich Sinn.
Silkeam 18.12.2024 | 18:52
Die Wohngeldstelle hat nicht negiert. Die Verletztenrente wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Dennoch ist das in der Summe so gering, dass Wohngeldanspruch besteht,jedoch ohne den Freibetrag für langjährig Versicherte.
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