Hallo Silke,
die Zurechnungszeit einer Erwerbsminderungsrente ist keine eigenständige Grundrentenzeit.
Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Aufstellung Ihrer persönlichen Grundrentenzeiten beantragen und diese bei der Wohngeldstelle vorlegen. Dort sind alle Zeiten aufgelistet, die als Grundrentenzeiten angerechnet werden können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung