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Experten-Antwort

Anrechnung Mütterrente bei grosser Witwenrente

von MarkusH02.08.2016 | 20:13
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3 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Mütterrente und der grossen Witwenrente. Meine Mutter bezieht seit dem Tod meines Vaters (1984) eine grosse Witwenrente. Sie hat keine eigenen Rentenansprüche (sie hat sich diese bei der Hochzeit auszahlen gelassen). Bei der Durchsicht ihrer Rentenpapiere konnte ich keinen Hinweis finden, dass sich die Witwenrente bei Einführung der Mütterrente erhöht hätte. Werden die Erziehungszeiten für mich und meinen Bruder (beide vor 1992 geboren) nicht bei der Witwenrente berücksichtigt? Oder gibt es eine Obergrenze für die Anrechnung? Gruß Markus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MarkusH,

die Anerkennung der Kindererziehungszeiten erfolgt in der Regel ausschließlich bei der Mutter. Da die rechtliche Regelung der Kindererziehungszeiten erst zum 01.01.1986 in Kraft getreten ist, können in der Witwenrentenberechnung keine Kindererziehungszeiten enthalten sein, die auf einem Leistungsfall aus dem Jahr 1984 basiert. Nur wenn die Mutter vor dem 01.01.1986 verstorben war oder die Elternteile eine gemeinsame übereinstimmende Erklärung abgegeben haben (Frist bereits abgelaufen), erfolgte die Anrechnung beim Vater.

Ab dem 01.07.2014 werden pro Kind (Geburten vor 1992) 24 Kalendermonate Kindererziehungszeit angerechnet. Bei 2 Kindern wären somit 48 Monate anrechenbar. Um einen Altersrentenanspruch zu haben, werden 60 Monate benötigt. Die noch fehlenden Monate können im Rahmen der freiwilligen Beitragszahlung entrichtet werden. Sofern die Mutter nie ein Hinweisschreiben der deutschen Rentenversicherung erhalten hat, wäre der Rentenbeginn sogar der 01.07.2014. Die Höhe der zu erwartenden Altersrente der Mutter läge bei ca. 120 EUR (brutto) und es wären freiwillige Beiträge in Höhe des Mindestbeitrages (84,15 EUR x 12 Monate) 1009,80 EUR insgesamt einzuzahlen.

Wir empfehlen daher, eine Kontaktaufnahme mit der deutschen Rentenversicherung, damit die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.

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2 Antworten

W*lfgangam 02.08.2016 | 20:40
Hallo MarkusH, die Erziehungszeiten für die Kinder (Mütterrente ist nur ein volkstümlicher Begriff) werden im Rentenkonto desjenigen Elternteils angerechnet, der die Kinder allein oder überwiegend erzogen hat - grundsätzlich ist das die Mutter. Ihre Mutter kann daher eine eigene Altersrente erhalten, wenn sie die Rente endlich beantragt. Sie braucht dafür allerdings 5 Jahre Versicherungszeit. Für die beiden Kinder werden 4 Jahre angerechnet, 1 Jahr fehlt also noch. Dieses kann sie mit einer Einmalzahlung sofort einzahlen und die 5 Jahre sind voll - kostet etwa 1000 EUR. Dafür erhält sie dann eine Altersrente von mtl. etwa 113 EUR ausgezahlt, und - nun halten Sie sich fest - dass sogar noch rückwirkend ab 01.07.2014. Machen Sie gleich morgen einen Termin für den Rentenantrag in Ihrer nächsten Beratungsstelle aus! Übrigens, die Witwenrente bleibt davon völlig unberührt, sei erhält beide Renten ohne Einschränkungen. Gruß w.
MarkusHam 03.08.2016 | 18:39
Hallo, herzlichen Dank für die Auskünfte. Gruß Markus
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