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Experten-Antwort

Anrechnung Pension auf Rente

von Gerd M.02.09.2011 | 14:27
9046 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich beziehe eine pension. meine frau geht bald in rente. wo kann ich nachlesen und ausrechen, welche pension meine frau im fall meines ablebens zu ihrer rente hinzubekommt? wie verändert sich im umgekehrten fall die rente meiner frau bzw. die hinterbliebenenpension?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd M.,

zur Berechnung einer Witwenpension können wir Ihnen in diesem Forum leider keine Auskunft geben - bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Dienstherrn.

Sollte Ihre Frau versterben, erhalten Sie ein Witwerrente, die 60 % der Altersrente betragen wird (sofern Sie bereits seit vor 2002 verheiratet sind). Auf diese Witwenrente wird Ihre Pension angerechnet, soweit sie nach pauschalem Abzug von 23,7 % den dann geltenden Freibetrag übersteigt. Derzeit beträgt der Freibetrag im Westen Deutschlands 725 Euro und im Osten 643 Euro.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 02.09.2011 | 14:38
Die Bestimmungen für die Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Witwenpension müssen Sie bei Ihrem Dienstherrn bzw. dessen Pensionsregelungs- oder Besoldungsbehörde erfragen. Die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung gibt Auskunft über die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
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