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Experten-Antwort

Anrechnung Pflegezeiten / Teilzeitbeschäftigung

von Elvira M.12.03.2019 | 11:52
225 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich arbeite im Moment 30 Stunden / Woche und hatte eigentlich vor, ab dem Jahr 2020 wieder in Vollzeit zu arbeiten. Nun habe ich aber erfahren, dass ein Familienmitglied sehr krank ist und vermutlich dauerhaft auf Pflege angewiesen sein wird. Wenn ich diese Pflege übernehme und weiterhin in Teilzeit, vielleicht sogar weniger Stunden als jetzt arbeiten würde, werden dann von der Pflegekasse der kranken Person Beiträge an meine Rentenversicherung gezahlt? Geht das automatisch oder muss ich da einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen? Wie hoch sind die Beiträge, die dann eingezahlt werden? Vermutlich weniger, als wenn ich in Vollzeit gearbeitet hätte? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen Elvira

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elvira M.,

wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen mit mind. Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegen, können Sie - bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen- Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung erhalten. Welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen und wie sich der Verfahrensablauf darstellt, erfahren Sie auf folgender Seite:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/04_angehoerige_pflegen/angehoerige_pflegen_node.html

Weitere detailliertere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie insbesondere auch in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=28

herunterladen können.

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2 Antworten

artepam 12.03.2019 | 12:41
Soviel ich weiss sollte man das bei der DRv mit Nachweis melden,dann wird das angerechnet
Gaskellam 12.03.2019 | 13:07
Hallo, zuerst muss ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse des zu Pflegenden gestellt werden und bei diesem Antrag dann auch ein Antrag auf Übernahme der Rentenbeiträge der Pflegeperson. Lassen Sie sich am besten bei einem Pflegestützpunkt Ihrer Gemeinde beraten (Caritas, Awo etc.).
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