Hallo Elvira M.,
wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen mit mind. Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegen, können Sie - bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen- Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung erhalten. Welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen und wie sich der Verfahrensablauf darstellt, erfahren Sie auf folgender Seite:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/04_angehoerige_pflegen/angehoerige_pflegen_node.html
Weitere detailliertere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie insbesondere auch in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=28
herunterladen können.