Guten Tag Muttialleinzuhaus,
auf Ihre Witwenrente werden neben Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen zusätzlich auch Ihre eigenen Einkünfte aus Vermögen, [Betriebsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html, private (Unfall-)Renten und das Elterngeld angerechnet. Nicht angerechnet werden hingegen Einnahmen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (Riester-, Rürup-Renten).
Maßgebend ist grds. das monatlich erzielte Einkommen.
Einmalig gezahltes Vermögenseinkommen gilt als für die dem Monat der Zahlung folgenden 12 Kalendermonate als erzielt.
Aus dem anzurechnenden Bruttoeinkommen wird zunächst ein "Nettoeinkommen" errechnet.
Das so ermittelte Einkommen wird jedoch nicht in voller Höhe auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. Erst wenn es einen bestimmten Freibetrag (derzeit monatlich 872,52 Euro/ 841,90 Euro [Ost]) überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Weitere individuelle Auskünfte erhalten Sie gern in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=6