Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung priv. Altersvorsorge auf Witwenrente

von Muttialleinzuhaus27.01.2020 | 18:18
1399 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin seit 2017 (Eheschließung 1997, kein Ehepartner vor 1962 geboren). Ich bin noch berufstätig, erhalte aberdie Große Witwenrente. Aktuell übersteigt mein Einkommen den Freibetrag nicht. Wenn meine private RV zur Auszahlung kommt, egal ob als Kapitalabfindung oder monatliche Rentenzahlung, wie wird diese angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Muttialleinzuhaus,

auf Ihre Witwenrente werden neben Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen zusätzlich auch Ihre eigenen Einkünfte aus Vermögen, [Betriebsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html, private (Unfall-)Renten und das Elterngeld angerechnet. Nicht angerechnet werden hingegen Einnahmen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (Riester-, Rürup-Renten).

Maßgebend ist grds. das monatlich erzielte Einkommen.

Einmalig gezahltes Vermögenseinkommen gilt als für die dem Monat der Zahlung folgenden 12 Kalendermonate als erzielt.

Aus dem anzurechnenden Bruttoeinkommen wird zunächst ein "Nettoeinkommen" errechnet.

Das so ermittelte Einkommen wird jedoch nicht in voller Höhe auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. Erst wenn es einen bestimmten Freibetrag (derzeit monatlich 872,52 Euro/ 841,90 Euro [Ost]) überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Weitere individuelle Auskünfte erhalten Sie gern in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Muttialleinzuhausam 27.01.2020 | 18:24
Muttialleinzuhausam 27.01.2020 | 18:24
Muttialleinzuhausam 27.01.2020 | 18:26
sorry " verwitwet" soll das heißen
Modi1969am 28.01.2020 | 06:20
Hallo, bei Witwen(r)renten nach neuem Recht werden in der Einkommensanrechnung ALLE Einkünfte, die Sie selbst erzielen, angerechnet. Einzige Ausnahme: Riester- oder Rürup-Renten. Aber keine Sorge - zunächst wird das anzurechnende Einkommen über Pauschalabzüge nettoisiert und dann wird ein Freibetrag abgezogen (derzeit 872,52 Euro/mtl.) und letztlich werden nur 40 % des verbleibenden Betrags tatsächlich auf die Witwenrente angerechnet. Details zur Einkommensanrechnung in jeder Beratungsstelle der DRV.
Muttialleinzuhausam 06.02.2020 | 22:37
Verstehe ich das richtig, dass von der ausgezahlten Versicherungsumme nur der Gewinn angerechnet wird, nicht die von mir eingezahlten Beiträge?
Falscham 07.02.2020 | 05:28
Nein! Hat auch niemand hier so behauptet. Nicht etwas reininterpretieren was man gerne hätte.
Siehe hieram 11.02.2020 | 08:12
"Einkommen aus Vermögen" ist zum Beispiel der steuerpflichtige Gewinn, den Sie aus den Mieteinnahmen einer Ihnen gehörenden Immobilie erzielen. Oder die Beteiligung an einer Gesellschaft, die Ihnen steuerpflichtige Gewinnanteile auszahlt. In Ihrem Fall kann die Kapital-Auszahlung einer privaten Altersvorsorge ebenfalls Einkommen aus Vermögen sein und wird dann also, wie zuvor beschrieben, ab dem Folgemonat der Auszahlung für 12 Monate angerechnet. Sie sollten Sie sich vor der Entscheidung, ob Sie die Auszahlung Ihrer privaten Versicherung als Einmalzahlung oder als Rentenzahlung wählen, direkt bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger vor Ort beraten lassen. Hier kann auch anhand einer Proberechnung festgestellt werden, wie sich die beiden Möglichkeiten in EUR auf Ihre Witwenrente auswirken. Alles Gute!
Muttialleinzuhausam 11.02.2020 | 07:24
Verstehe ich das richtig, dass von der ausgezahlten Versicherungsumme nur der Gewinn angerechnet wird, nicht die von mir eingezahlten Beiträge?
Nein! Hat auch niemand hier so behauptet. Nicht etwas reininterpretieren was man gerne hätte.
Das hilft mir nicht weiter. " Einkommen aus Vermögen"-Was ist das?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026