Hallo Michael,
es müsste zunächst geklärt werden, ob für die Frau das alte oder neue Hinterbliebenenrecht gilt.
Allgemeine Informationen zu dieser Thematik finden Sie in den Broschüren "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten":
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_
broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_
hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=25
und "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen":
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_
broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_
hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=25