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Experten-Antwort

Anrechnung private Rentenversicherungen

von Grit Borrmann27.02.2017 | 10:53
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, werden die Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung als Einkommen auf eine Witwenrente angerechnet? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grit Borrmann,

wie von Klugpuper beschrieben wird eine Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung (nicht jedoch Riester!!)bei Anwendung des neuen Rechts regelmäßig angerechnet, sofern es sich um eine Rentenleistung für den überlebenden Ehegatten (gilt nicht bei abgeleitetem Anspruch vom Verstorbenen) handelt.

Die Einmalauszahlung einer solcher Versicherung würde als Vermögenseinkommen (nach § 18a/4 SGB IV) abgerechnet werden. Allerdings wird idR nicht der volle Auszahlungsbetrag, sondern der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der entrichteten Versicherungsbeiträge angerechnet.

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3 Antworten

Klugpuperam 27.02.2017 | 11:00
Grundsätzlich ist das möglich. Altes Recht (60% Witwenrente): Keine Anrechnung Neues Recht (55% Witwenrente): Anrechnung, wenn Anspruch der Witwe und nicht des Verstorbenen
Grit Borrmannam 27.02.2017 | 11:33
Wie würde es sich mit einer Einmalauszahlung verhalten. (keine Rente, sondern Kapitalauszahlung)
Grit Borrmannam 27.02.2017 | 11:33
Wie würde es sich mit einer Einmalauszahlung verhalten. (keine Rente, sondern Kapitalauszahlung)
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