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Experten-Antwort

Anrechnung privater oder betrieblicher Altersvorsorg

von Sibylle07.10.2010 | 13:30
1546 Ansichten
4 Antworten

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Können private oder betriebliche Rentenleistungen die gesetzliche Altersrente oder die gesetzliche EU-Rente mindern ?Kann man sich also privat überversichern ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sibylle,

auf eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente werden Hinzuverdienste angerechnet. Als solche gelten jedoch nicht Betriebsrenten oder Privatrenten, sondern Hinzuverdienste aufgrund selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeiten.

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3 Antworten

Rente mit 70 CDU-Wirtschaftsflügel und EUam 07.10.2010 | 13:43
Noch dürfen Sie. Aber ob das so bleibt? Rechnen Sie bei Ihren Vorsorgebemühungen mit einem deutlichen Abschmelzen der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der privaten Vorsorge sieht es aber noch gravierend schlechter aus. Die USA und die EU weiten erheblich die Geldmenge aus und die Schuldenberge wachsen und wachsen und wachsen... Rechnen Sie im übrigen auch mit einer deutlichen Anhebung der Altersgrenzen! Sie werden also extrem lange Zeit haben, Ihr Vorsorgeziel zu erreichen. Zu Geld und Wertpapieren: "Die einen haben den Wert, die anderen die Papiere" zitiert nach Andreas Clauss (siehe google). http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article10123… http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,711351,00.html http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen_dw/article10124229/De…
RFnam 11.10.2010 | 17:31
Eine Minderung des Rentenanspruchs tritt bei einer "Entgeltumwandlung" als einer Form der privaten Altersvorsorg auf: Hier wird ein Teil des Bruttolohnes vom Arbeitgeber einbehalten und einer besonderen Altersvorsorge zugeführt. Für diesen Lohnteil werden keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt --> dafür gibt es also keine Entgeltpunkte --> die spätere Rente wird also somit gemindert.
W*lfgangam 07.10.2010 | 19:56
Hallo Sibylle, einfache Antwort: Nein Die gesetzliche (eigene) Rente kennt keine 'Einkommensanrechnung' für diese Einkünfte. Anders sähe es aber für Hinterbliebenrentenleistungen aus (nur wenn 'neues' Recht gelten würde). Hier würden auch diese privaten/betrieblichen Renten die Hinterbliebenenrente mindern/auf Null setzen können. Bei Bedarf hierzu nochmal nachfragen. Gruß w.
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