Wie Turborentner schon richtig geschrieben hat, wird die staatliche Grundsicherung bei Personen, die im Alter darauf angewiesen sind, um den Zahlbetrag der Riesterrente gekürzt.
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Wie Turborentner schon richtig geschrieben hat, wird die staatliche Grundsicherung bei Personen, die im Alter darauf angewiesen sind, um den Zahlbetrag der Riesterrente gekürzt.
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Es ist tatsächlich (immer noch) so, dass die Riesterrente im Falle der Gewährung von Grundsicherung im Alter als Einkommen angerechnet wird. Dies ergibt sich aus § 82 SGB XII. Die Riester-Rente ist dort nicht als nicht anzurechnende Leistung aufgeführt und demnach als eigenes Einkommen heranzuziehen.
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