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Experten-Antwort

Anrechnung Schulzeiten

von Arni27.09.2024 | 10:04
610 Ansichten
9 Antworten

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Leider habe ich erst bei einem Gespräch über Atersteilzeit , dass mir meine Schulzeit nach dem 17. Lebensjahr nicht auf die Wartezeit angerechnet wird. Überprüft habe ich es oft, es stand immer xxxxx- Betragszeiten und xxxxx- Anrechnungszeiten. Bei dem Gespräch stellte sich dann aber heraus, dass die Anrechnungszeiten nicht angerechnet werden, weil kein Beitrag gezahlt wurde. Der Nachweis über die Schule usw. wurde alles eingereicht. Aufgelistet auf dem Feststellungsbescheid wurden sie auch. Auf der Homepage steht es auch, das die Schulzeiten angerechnet werden. Warum bei mir nicht? Bin ich ein Sonderfall?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag!

 

Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung werden ab dem 17. Lebensjahr gutgeschrieben. Maximal werden 8 Jahre (96 Kalendermonate) anerkannt. 

Für die Zeit zwischen dem 16. und dem 17. Lebensjahr und die Zeit die über die 8 Jahre hinausgeht können bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres Beiträge nachgezahlt werden. 

 

Anrechnungszeiten zählen mit bei der Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren (Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte). 

Sie zählen nicht mit bei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren (Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte).

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8 Antworten

Schul- und Studienzeitenam 27.09.2024 | 10:24
Da haben Sie was falsch verstanden. Schul- und Studienzeiten werden bis zu maximal 8 Jahren berücksichtigt als Wartezeit (zum Beispiel für die 35 Jahre für vorgezogene Altersrenten). Dazu müssen Sie nur einmalig Dokumente bei der DRV einreichen, die diese Zeiten belegen (z.B. Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Immatrikulationsbescheinigunge, Diplom-, Bachelor-, Masterabschluss etc). Wenn Sie da bislnag der DRV moch nicht belegt haben, können Sie das jederzeit nachholen. Dann finden Sie diese Zeiten anschließend auch in Ihrem Versicherungsverlauf. Dierse erhöhen die Wartezeit, wirken sich aber NICHT rentensteigernd aus. Bis zum Alter von 45 Jahren können Sie auch noch freiwillige Beiträge einzahlen, aber nur für das eine Jahr Schulzeit vom Alter 16 bis 17 und für Schul- und Studienzeiten, die über die genannten maximal 8 Jahre hinausgehen.
Schul- und Studienzeitenam 27.09.2024 | 10:46
Das ist richtig. Das habe ich auch nicht behauptet :-)
Mondkindam 27.09.2024 | 11:44
War ja nur als Ergänzung gedacht.
Ja!am 27.09.2024 | 11:59
Ja, so dumm wie Sie fragen, sind Sie ein Sonderfall!😂
Ja!am 27.09.2024 | 12:36
PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu doof bin. Deswegen gebe ich hier halt nur Unsinniges zum Besten und pöble dumm rum, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
Gute Eigenbeschreibung!am 28.09.2024 | 09:18
PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu doof bin. Deswegen gebe ich hier halt nur Unsinniges zum Besten und pöble dumm rum, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
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