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Experten-Antwort

Anrechnung, SED-Opferrente

von Willi01.12.2010 | 09:29
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe gestern, da ich ab 01.01.2011 in Regelaltersrente gehe und meine Rente nur 499.-E beträgt, den Antrag auf Grundsicherung, stellen wollen, das Formular von der Rentenversicherung, wurde nicht anerkannt, ich bekam ein neues, auf meine Frage, bezüglich der SED-Opferrente, die ich beziehe, ob sie ausschlaggebend für die Grundsicherung ist, laut gesetzgeber, weiss ich, sie ist weder anrechenbar, pfändbar, versteuerbar noch übertragbar, erhilt ich die Antwort, man wolle sehen in wie weit sie angerechnet würde, mein Einwand auf die Gesetzgebung, wurde nicht beachtet, nun meine Frage, ist die SED-Opferrente, anrechenbar oder nicht? herzlichen Dank im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2010 | 16:36

Hallo Willi,

diese Frage kann im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung leider nicht beantwortet werden.

Lassen Sie sich die gesetzlichen Grundlagen bitte von Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt nennen.

9 Antworten

DMam 01.12.2010 | 11:29
RFn am 01.12.2010 | 11:51
Auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt keine Anrechnung. Inwiefern eine Anrechnung auf Leistungen der Grundsicherung erfolgt, kann von der Deutschen Rentenversicherung nicht beantwortet werden. -------------------------------------------------------------- § 17a StrRehaG - Besondere Zuwendung für Haftopfer (1) Berechtigte nach § 17 Abs. 1, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben. Die monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer beläuft sich auf 250 Euro. (2) Berechtigte gelten als in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt, wenn ihr Einkommen die in Satz 3 bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Das monatliche Einkommen ist entsprechend § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu ermitteln; Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen bleiben unberücksichtigt. Die Einkommensgrenze wird festgelegt 1. bei alleinstehenden Berechtigten auf das Dreifache, 2. bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten auf das Vierfache des Eckregelsatzes nach § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. (3) Ergibt sich, dass das zu berücksichtigende Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze um einen Betrag übersteigt, der geringer ist als der Betrag der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach Absatz 1 Satz 2, erhält der Berechtigte die besondere Zuwendung in Höhe des Differenzbetrages. (4) Die besondere Zuwendung für Haftopfer wird monatlich im Voraus gezahlt, beginnend mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat. Änderungen des Einkommens sind von Berechtigten unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. (5) Der Anspruch auf die besondere Zuwendung für Haftopfer nach Absatz 1 ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.
Elisabetham 01.12.2010 | 16:53
Ich habe meine eu-Rente beantragt und da wollte die DRV-Service-Stelle auch meinen §17a-Bescheid sehen. Ich habe denen erklärt, dass die Stasiopferpension nicht angerechnet wird, trotzdem wurde sie Kopiert.Iich war auch irritiert wie du. Mach dir nichts draus, es passiert nichts. Die Behörden kennen sich damit einfach nicht aus.
RFn am 01.12.2010 | 17:56
> Die Behörden kennen sich damit einfach nicht aus.< Das ist natürlich schnell gesagt, aber bedenken Sie, dass diese besondere Zuwendung einen seltenen Sachverhalt darstellt. Ein Mitarbeiter, der damit erstmalig in Berührung kommt, wird sich nach der Entgegennahme der Antragsunterlagen auch erst kundig machen müssen. Dazu gehört Nachlesen in der internen Literatur (Arbeitsanweisungen) oder/und Konsultation anderer Mitarbeiter, und das ist nicht in einigen Minuten erledigt. Auch der Text des § 17a gibt dazu keine schlüssige Antwort. Ich habe gesucht und gefunden: § 16 StrRehaG - Soziale Ausgleichsleistungen ... (4) Die Leistungen nach den §§ 17 bis 19 bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. Daraus ist abzuleiten, dass für die "Opferrente" keine Anrechnung auf die Grundsicherung erfolgt. -------------------------------------------------------------- Haben Sie das gewusst ?
-_-am 01.12.2010 | 22:23
Andream 14.12.2010 | 18:27
Da diese Diskussion noch relativ „jung“ an Laufzeit ist und ich eher zufällig hier landete, schnell einige aufklärende Lanzen brechende Worte: Die besondere Zuwendung nach § 17a StrRehaG bleibt in der Tat als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig wäre, unberücksichtigt. StrRehaG § 16 Abs. 4 Die Zahlung dieser Zuwendung ist streng an sozialrechtliche Kriterien gebunden. Sie unterliegt nicht nur dem Charakter nach der allgemeinen Sozialtransfers, sondern ist auch dort gesetzlich eingebettet. Obwohl sich der Sprachgebrauch „Opferrente“ eingebürgert hat, ist sie in kein Rentensystem eingebunden. Wir Opfer der SED-Diktatur erhalten somit anders als Opfer der NS-Diktatur, keine rentenrechtliche Zahlung. Mit dem 01.Januar 2001 löst sich die bis dahin gültige Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) mit der Erwerbsminderungsrente ab. Trotzdem gibt es immer noch die Erwerbsunfähigkeitsrente! Die sogenannten Bestandsrentner von vor dem 01.Januar 2001, dürfen sich nämlich weiterhin Erwerbsunfähigkeitsrentner nennen. Neu - solche Renten, gibt es allerdings nicht mehr, da hat sich Elisabeth ganz bestimmt vertan. Das ist doch aber gar nicht schlimm... Andre Vogel SED-Opfer helfen SED-Opfern www.stasiopfer-rente.de
W*lfgangam 02.12.2010 | 20:08
Hallo Elisabeth, trösten Sie sich, auch viele Behörden reden noch von EU-Antragstellung und fordern dazu auf ...sind eben MitarbeiterInnen, die gerade so registriert haben, dass statt Pferdeäppeln auf der Fahrbahn nun CO2 in der Luft ist - und sich höchstens wundern, warum die Luft anders riecht. Das die DM inzwischen EUR getauft wurde wissen die komischerweise ;-) Gruß w. ...und manchmal manche ich mir nen Spaß draus, per Kurzvermerk zu hinterfragen, ob dort Aktenmäßig tatsächlich die Erkenntnis vorliegt, dass der Rentenfall / die BU/EU doch noch vor 2001 eingetreten sein könnte ;-)
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