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Experten-Antwort

Anrechnung Übergangszeiten und Krankheitszeiten

von lisa12.05.2019 | 01:33
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe ExpertInnen, ich habe folgendes Problem: Mir wurde eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Allerdings klaffen im Versicherungsverlauf große Lücken, die ich im folgenden beschreiben werde: 1975 Geburt bis 1995 Schule 1995 versicherungspflichtige Beschäftigung 1995 Zivildienst zwischen Zivildienst, der krankheitsbedingt abgebrochen wurde und der Arbeitslosigkeit klafft krankheitsbedingt eine Lücke von vier Monaten 1996 Arbeitslosigkeit 4 Monate in, die nachweisbar ist, weil dafür noch Akten vorliegen 1996 Aufnahme des Studiums 2003/2004 4 Krankheitssemester 2005-2008 Lücke aufgrund von Krankheit ohne Bezug von Sozialleistungen 2009-2018 versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten 2019 fortlaufend Rente wegen voller Erwerbsminderung Fragen: 1. Kann ich die Lücke zwischen meiner versicherungspflichtigen Beschäftigung ab 2000 und den Urlaubssemestern aufgrund von Krankheit durch Nachweis von Krankheit schließen? Arbeitslos gemeldet war ich nicht, arbeitsunfähig geschrieben war ich nicht, da ich keine Gehaltsersatzleistungen oder Sozialleistungen bezogen habe. Ich war aber durchgängig in medizinischer Behandlung und nicht arbeitsmarktverwendungsfähig 2. Kann die Lücke zwischen krankheitsbedingt abgebrochenen Zivildienst (Zivildienstunfähigkeit) und der nachgewiesenen Arbeitslosigkeit vor Aufnahme des Studiums von vier Monaten geschlossen werden? 3.Würde das mögliche Schließen der Lücken meine EU-Rente gefährden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen schon einmal im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lisa,

bitte klären Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger welche Lücken es in Ihrem Rentenversicherungskonto noch gibt. Normalerweise sollten diese Ermittlungen im Rahmen der Zuerkennung Ihrer Erwerbsminderungsrente erfolgt und abgeschlossen sein.

Sollte es dennoch weiteren Aufklärungsbedarf geben, stellen Sie einen Antrag auf Überprüfung Ihrer Rente und reichen Nachweise über die fehlenden Zeiten ein.

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2 Antworten

KSCam 12.05.2019 | 14:12
Wieso hat @lisa (normalerweise weiblich) 1995 Zivildienst geleistet? Aber seis drum, Sie werden wohl kaum nachweisen können, dass Sie damals arbeitsunfähig waren, welcher Arzt würde Ihnen das nach so langer Zeit bescheinigen? Und wenn, unterbräche so eine Arbeitsunfähigkeit wohl keine versicherungspflichtige Beschäftigung, es läge wohl kaum eine Anrechnungszeit vor. Warum also ein "Theater veranstalten" um längst Vergangenes was die Rente nicht steigert? Gibts da nichts Besseres wofür Sie Ihre Energie einsetzen können? Und wiese sollte der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit jetzt Ihre Rente gefährden? Da müsste sich schon herausstellen dass Sie schon immer (also schon bevor Sie Beiträge gezahlt haben), erwerbsgemindert waren....aber wenn Sie das befürchten, lassen Sie die ganze "unsinnige" Aktion doch einfach sein...... Nichts für ungut, aber da kommt nichts bei rum, wünsche alles Gute.
Lisafam 13.05.2019 | 11:38
Da gab es KEINE Hilfe. Es ist auch KEIN Hinweis auf die Krankheitssemester erfolgt, die gar nicht im Versicherungsverlauf berücksichtigt wurden. die ich nun im Widerspruchsverfahren nachträglich nachweise (über Studien- und Ärztliche Bescheinigungen). Daher bleibt meine Frage weiter unbeantwortet, welche Möglichkeit der Lückenschließung 1. zwischen Zivildienst und Studium möglich ist, 2. Welcher Lückenschluss zwischen Studium und Aufnahme der Beschäftigung möglich ist.
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