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Experten-Antwort

Anrechnung Unfallrente auf Altersrente

von Peter02.07.2019 | 09:30
207 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater wird demnächst eine Unfallrente in Höhe von 516,72€ beziehen. Sein durschnittlicher Jahresarbeitsverdienst im Jahr vor dem Unfall lag bei 46.505,11€. Seine jetzige Bruttorente liegt bei 1.932,59€. Der Grad der Behinderung liegt bei 20%. Der Anpassungsfaktor ist 1,0322. Jetzt erfolgt ja meiner Ansicht nach die Ruhensberechnung um zu klären, ob die Altersrente einen Grenzwert überschreitet und deshalb gekürzt werden muss. Könnten Sie mir sagen, ob die Rente gekürzt wird? Und wird eine Betriebsrente ebenfalls mit der Unfallrente verrechnet? Vielen Dank schon mal für Ihre aufgebrachte Zeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

eine Ruhensberechnung wird nur durchgeführt, wenn sich der Unfall vor Beginn der Altersrente Ihres Vaters ereignet hat. Sollte die Unfallrente wegen einer Berufskrankheit gezahlt werden, wird eine Ruhensberechnung durchgeführt, wenn die zur Berufskrankheit führende Beschäftigung vor Beginn der Altersrente beendet wurde.

Falls eine Ruhensberechnung durchzuführen ist, dürfte die Altersrente Ihres Vaters dennoch nicht gekürzt werden.

Die Summe der beiden Renten (abzüglich Grundrentenbetrag von 97,33 EUR) beträgt 2351,98 EUR.

Dieser Betrag überschreitet den Grenzbetrag (70 % des Jahresarbeitsverdienstes /12 * Rentenartfaktor von 1,0) von 2712,80 EUR nicht. Damit werden beide Renten ungekürzt gezahlt.

Die Betriebsrente hat keinen Einfluss auf die Höhe der beiden Renten.

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1 Antworten

Peteram 02.07.2019 | 12:59
Vielen Dank! Das ist genau die Antwort, die ich gesucht habe. Da wird sich mein Vater freuen.
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