Hallo Gundula,
aufgrund Ihrer Beschreibung („Witwe/wg. Wegeunfall“) gehe ich davon aus, dass Sie eine Witwenrente von der BG erhalten.
Auf Ihre Versichertenrente („BfA-Rente“) wird weder die Witwenrente noch die private Altersversorgung angerechnet. Diese Rente erhalten Sie daher in voller Höhe ausgezahlt.
Da ich Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung bin, kann ich Ihnen aber leider keine Auskunft über die Einkommensanrechnung bei der BG-Rente geben. Bei einer privaten Altersversorgung werden normalerweise keine anderen Renten angerechnet. (Sehen Sie aber vorsichtshalber mal Ihren Vertrag durch).
Wenn Ihr verstorbener Ehemann die Wartezeit von 5 Jahren mit Beitrags-und Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat, haben Sie seit Vollendung Ihres 45. Lebensjahres, also seit 2006 Anspruch auf große Witwenrente nach altem Recht. Sofern die Wartezeit erfüllt ist und Sie noch keine große Witwenrente beziehen, sollten Sie umgehend einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen, denn die große Witwenrente kann maximal 12 Monate vor Antragstellung beginnen.