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Experten-Antwort

Anrechnung von DRV-Rente, BG-Rente, Witwenrente und Altersvorsorge über AG

von gundula23.01.2016 | 12:55
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1961 geboren und seit 1999 Witwe/wg. Wegeunfall. Deshalb beziehe ich eine BG-Rente. Da mein Gehalt angerechnet wird bekomme ich die BG-Rente zur Hälfte (400 Euro/m). Zudem sorge ich durch Entgeldumwandlung über den AG privat vor. Wegen diverser Probleme muß ich meine Stunden drastisch reduzieren. Einerseits würde ich dann die BG-Rente fast voll bekommen, andererseits kann ich meine private Vorsorge dann nicht mehr erfüllen. Kann mir jemand sagen welche Rentenarten bei mir gegeneinander verrechnet werden würden? BG-Rente 100% :800€/m BfA-Rente wäre Heute ca.940€/m priv. Vors. wäre Heute ca. 260€/m Würde ggf. auch eine gr. Witwenrente nach altem Recht noch gezahlt werden, -wenn ja ab wann? Genauso wie mir Heute die Hälfte ( 400Euro) von der BG-Rente ausgezahlt werden, werden die Renten und Einkommen wahrscheinlich auch irgendwie gegenseitig verrechnet, aber wie? Was wird vorrangig gezahlt und was wird zu wieviel % gekürzt? Vielen Dank für Ihre Hilfe Gundula

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gundula,

aufgrund Ihrer Beschreibung („Witwe/wg. Wegeunfall“) gehe ich davon aus, dass Sie eine Witwenrente von der BG erhalten.

Auf Ihre Versichertenrente („BfA-Rente“) wird weder die Witwenrente noch die private Altersversorgung angerechnet. Diese Rente erhalten Sie daher in voller Höhe ausgezahlt.

Da ich Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung bin, kann ich Ihnen aber leider keine Auskunft über die Einkommensanrechnung bei der BG-Rente geben. Bei einer privaten Altersversorgung werden normalerweise keine anderen Renten angerechnet. (Sehen Sie aber vorsichtshalber mal Ihren Vertrag durch).

Wenn Ihr verstorbener Ehemann die Wartezeit von 5 Jahren mit Beitrags-und Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat, haben Sie seit Vollendung Ihres 45. Lebensjahres, also seit 2006 Anspruch auf große Witwenrente nach altem Recht. Sofern die Wartezeit erfüllt ist und Sie noch keine große Witwenrente beziehen, sollten Sie umgehend einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen, denn die große Witwenrente kann maximal 12 Monate vor Antragstellung beginnen.

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