Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tobino
Das Übergangsgeld schwank von der Höhe her idR nicht (jedoch findet eine jährliche Anpassung statt). Hierzu sollten Sie einen entsprechenden Übergangsgeldbescheid bekommen haben, der Ihnen ihr persönlich zustehendes aktuelles Übergangsgeld mitteilt.
Diesem Bescheid können sie auch entnehmen, ob und wie Einkommen angerechnet wurde.
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