Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung von Einkünften bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente

von KaKra31.08.2017 | 14:43
779 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe bereits viel gelesen und auch versucht jemanden am Service Telefon zu erreichen, leider ohne großen Erfolg. Folgende einfache Frage: Werden beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung eines Mietobjektes angerechnet? Und wenn ja, greift auch hier die "Hinzuverdienstgrenze", oder sind es für die Rente unschädliche Einkünfte? In meinem Verständnis ist die Hinzuverdienstgrenze vor allem für Nebenbeschäftigungen in geringem Ausmaß gedacht, welche wirklich in Form einer Arbeitnehmertätigkeit erbracht werden. Zu Einkünften aus sonstigem Vermögen habe ich leider nichts gefunden. Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank für die Mühen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, KaKra,

auf die Erwerbsminderungsrente wird Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (z.B. Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen (z.B. Krankengeld, Verletzten- oder Arbeitslosengeld) angerechnet.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stellen keine rentenschädlichen Einkünfte dar und sind daher nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente anzurechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Marleneam 01.09.2017 | 11:46
Gilt das auch für die befristete EMR ? LG Marlene
bahnhofam 01.09.2017 | 11:54
Hallo, das gilt auch bei einer Befristung der EMR...keine Anrechnung.
Marleneam 01.09.2017 | 12:05
Bei aufstockender Grundsicherung werden die Mieteinnahmen aber auf die Grundsicherung angerechnet, oder auch nicht? LG Marlene
Fortitude oneam 01.09.2017 | 12:13
Hallo Marlene, lesen Sie mal hier: http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung/berechnung.html Auszug: Im Rahmen des Sozialhilfeanspruchs erfolgt eine Einkommensanrechnung. § 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und ohne Rücksicht darauf, ob sie der Besteuerung unterliegen. Anrechenbares Einkommen Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, Kinderzuschlag gem. § 6 a BKGG, Mieteinnahmen, Wohngeld, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Zinsen aus Ersparnissen, freie Kost oder freie Wohnung, laufende Geschenke u.a. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026