Hallo, KaKra,
auf die Erwerbsminderungsrente wird Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (z.B. Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen (z.B. Krankengeld, Verletzten- oder Arbeitslosengeld) angerechnet.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stellen keine rentenschädlichen Einkünfte dar und sind daher nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente anzurechnen.