Hallo Anette,
die Hinzuverdienstgrenze für die Altersvollrente vor der Regelaltersgrenze beträgt für dieses Jahr 46.060 EUR. Sofern es für das kommende Jahr nicht erneut eine Ausnahmeregelung gibt, sind für die Altersvollrente ab 20222 wieder 6.300 EUR jährlich maßgebend.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen nicht zum Hinzuverdienst. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieben, aus selbständiger Arbeit und unselbständiger Arbeit sind zu berücksichtigen und entsprechend anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung