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Zur Experten-Antwort springenHallo Maja,
auf die Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden unter anderem auch beitragsfreie Zeiten, wie zum Beispiel die Zurechnungszeit angerechnet.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Monate auch tatsächlich mit Zeiten - in Ihrem Fall mit Zurechnungszeiten - belegt sind. Für den Anspruch auf die Altersrente kann daher nicht fiktiv von einer Zurechnungszeit ausgegangen werden.
Hallo Maja,
auf die Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden unter anderem auch beitragsfreie Zeiten, wie zum Beispiel die Zurechnungszeit angerechnet.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Monate auch tatsächlich mit Zeiten - in Ihrem Fall mit Zurechnungszeiten - belegt sind. Für den Anspruch auf die Altersrente kann daher nicht fiktiv von einer Zurechnungszeit ausgegangen werden.
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