Hallo Maria,
keine Grundrentenzeiten sind Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bezogen haben, auch wenn es sich dabei um Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen handelt.
Unterhaltsgeld (bis 01.01.2005) und Übergangsgeld würden zu den Grundrentenzeiten dazuzählen.