Hallo Volkmar,
nein - Leistungen, die aus einer Versicherung der verstorbenen Person aus Anlass des Todes an die hinterbliebene Personen gezahlt werden (also Witwenrenten und vergleichbare Zahlungen, sogenannte abgeleitete Einkommen), werden generell nicht auf eine Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.