Guten Tag Looney79,
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Zeiten der Krankheit als Anrechnungszeit ist u.a. -wie von "Klugpuper" beschrieben-, dass diese Zeit nicht mit einer anderen rentenrechtlichen Zeit zusammentrifft. Die Prüfung erfolgt taggenau. Das gilt auch dann, wenn die andere Zeit nicht bewertet wird. Eine Verlängerung der anrechenbaren Schul-oder Studienzeit ist damit nicht möglich.
Eine Terminbuchung zur Kontenklärung ist derzeit online leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache telefonisch an Ihren regionalen Rentenversicherungsträger. Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.eservice-drv.de/etermin-customer/dsire/loadStep0.cmd
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung