Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung von Krankheitszeiten während des Studiums

von Looney7911.04.2023 | 23:24
364 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe gelesen, dass man sich Krankheitszeiten, die einen kompletten Kalendermonat oder mehr andauerten (mit entsprechenden Nachweisen) anrechnen lassen kann. Aufgrund einer chronischen Erkrankung gab es während des Studium mehrere solcher Krankheitsphasen. Durch diese Krankheitsphasen verlängerte sich mein Studium deutlich über die anrechenbaren 8 Jahre Schul- und Hochschulausbildung hinaus. Bisher sind in meinem Versicherungsverlauf für den Zeitraum zwischen der Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum Ende des Studiums keine Monate erfasst. Um eine vollständige und korrekte Kontenklärung zu machen befasse ich mich erstmals mit der Materie. Kann man die ärztlich nachgewiesenen Krankheitsphasen anrechnen lassen und für diese Zeiten die anrechenbaren Hochschulzeiten sozusagen „aussetzen“, um diese für den Zeitraum nach Vollendung des 25. Lebensjahres zu nutzen? Dazu finde ich leider nichts im Internet und Beratungstermine kann man in Bayern leider derzeit nicht vereinbaren. Herzlichen Dank schon mal für jede Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Looney79,

Voraussetzung für die Berücksichtigung von Zeiten der Krankheit als Anrechnungszeit ist u.a. -wie von "Klugpuper" beschrieben-, dass diese Zeit nicht mit einer anderen rentenrechtlichen Zeit zusammentrifft. Die Prüfung erfolgt taggenau. Das gilt auch dann, wenn die andere Zeit nicht bewertet wird. Eine Verlängerung der anrechenbaren Schul-oder Studienzeit ist damit nicht möglich.

Eine Terminbuchung zur Kontenklärung ist derzeit online leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache telefonisch an Ihren regionalen Rentenversicherungsträger. Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.eservice-drv.de/etermin-customer/dsire/loadStep0.cmd

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Klugpuperam 12.04.2023 | 07:31
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte 1a.nach dem vollendeten 17. und vor dem vollendeten 25. Lebensjahr mindestens einen Kalendermonat krank gewesen sind, soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind. Bei der Kontenklärung werden auch die Studienzeiten ( =rentenrechtliche Zeiten) erfasst. Somit entfällt die Anrechnung nach 58 1a. 58 1a ist eine Auffangvorschrift. Und es sind immer zunächst die chronologisch ältesten Zeiten zu berücksichtigen, nicht die, die einem am genehmsten erscheinen. Bei Urlaubssemestern hingegen könnten sich so Lücken schließen lassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026