Es ist richtig, dass Riesterrenten nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden. Inwieweit die Kündigung des bisherigen Altersvorsorgevertrags in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Sie anhand der vertraglichen Bestimmungen nur selbst entscheiden. Negative Auswirkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung hätte eine solche Kündigung nicht.