Hallo Jenny,
hier handelt es sich überhaupt nicht um ein Einkommen, das bei der Witwenrente anzurechnen wäre.
Anzurechnen sind Einkommen, die Ihrer Mutter aus eigener Beschäftigung (Arbeitsentgelt oder selbständiges Einkommen) oder aus eigener Versicherung (z.B. Rente, Arbeitslosengeld) zustehen. Beträge die aus Anlass des Todes - also sozusagen "abgeleitet" von dem Verstorbenen bzw. als Sterbebeihilfe - gezahlt werden, sind nicht anzurechnen.