Nach der derzeitigen Rechtslage wird die "Riesterrente" auf Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) nicht angerechnet. Lediglich bei der Bedürftigkeitsprüfung, also wenn man Grundsicherung bekäme, wird diese dort angerechnet. Was in der Zukunft an Gesetzesänderungen auf uns zukommt, weiß keiner.