Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anrechnung von Schulzeit

von benny15.04.2010 | 19:07
1807 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mich würde interessieren, ob ich die Schulzeit nach dem 17. Lebensjahr angeben muss. Ich habe derzeit 38 Monate für die Wartezeit erfüllt und bin nicht versicherungspflichtig (Beamter). Daher würde ich mir gerne die Beiträge erstatten lassen. Wird allerdings die Schulzeit von 24 Monaten angerechnet, liege ich bei 62 Monaten. Dann hätte ich zwar einen theoretischen Rentenanspruch. Da die Rente dann aber später auf die Pension angerechnet werden würde, hätte ich von dieser Rente faktisch nichts.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo benny,

dem Beitrag von Wolfgang ist zuzustimmen.

2 Antworten

Wolfgangam 15.04.2010 | 19:20
Hallo benny, die Schulzeit ab dem 17. Lebensjahr ist zwar eine Rentenzeit (beitragsfreie Anrechnungszeit), aber eben keine Beitragszeit - wie sie für die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten für einen Rentenanspruch (Regelaltersrente) notwendig wäre. Damit bleibt es bei den 38 Monaten, auch wenn Sie die Schulzeit - etwa im Rahmen einer Kontenklärung/Beitragsersattung angeben. Sollten Sie Wehr- oder Zivildienst absolviert haben (gilt ebenfalls als Pflichtbeitragszeit), erreichen Sie die 60 Monate damit noch immer nicht ...eventuell mit 2-jähriger BW-Verspflichtungszeit dann doch. Wenn Sie sich 100 % sicher sind das Beamtenverhältnis nicht mehr aufzugeben, beantragen Sie jetzt die Beitragserstattung (der Erstattungsbetrag bleibt zeitlebens derselbe). Damit gehen alle rentenrechtlichen Zeiten - auch die Schulzeit- verloren, Ihr Rentenkonto wird gelöscht. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026