Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDer Hinweis auf die Broschüre ist mit Sicherheit der beste.
In der Tat ist zu Unterscheiden, um welche Vermögenseinkünfte es sich handelt. Danach kann man dann zur Errechnung eines fiktiven Nettos eine pauschale durchschnittliche Abgabenbelastung abziehen.
Das fiktive Netto bildet nachher die Basis für die Anrechnung; aus einem Jahreswert wird ein Monatswert ermittelt.
Die pauschale durchschnittliche Abgabenbelastung wird durch Gesetz bestimmt und in längeren Zeitabständen neu festgelegt.
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