Dem Beitrag von KSC wird voll zugestimmt. Eine Anrechnung Ihrer Witwenversorgung auf Ihre Altersrente findet nicht statt. Ob eventuell aber umgekehrt Ihre Altersrente auf die Witwenpension angerechnet wird, kann hier nicht gesagt werden. Diese Frage sollten Sie mit der Versorgungsdienststelle, die den Witwenpensionsbescheid erlassen hat abklären.