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Anrechnung von Witwenrente/Witwerpension

von just13.11.2008 | 20:50
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In der Überlegung ob wir verheiratet getrennt bleiben oder scheiden lassen spielt die Frage der möglichen wechselseiten Witwe(r)-Anspruchs eine Rolle. Folgende Werte wurden errechnet: Mann Beamter, Pensionsanspruch 2500.- brutto Frau Sozialvers.pflichtig Rentnanspruch 1200.- Bislang konnte uns keiner sagen, wie hoch im Falle des Todes eines Partners die jeweilige Anrechnung ist, die dann die Rente reduziert. In welchen Schritten bzw.in welcher Reihenfolge wird welcher Prozentsatz /Betrag abgezogen ? Was bleibt netto ? Bin für jeden Hinweis dankbar ! Jürgen

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.11.2008 | 08:59

Mann verstirbt:

Die Ehefrau erhält neben ihrer vollen Altersrente in Höhe von 1200,- EUR das volle Witwengeld, also 60% des Ruhegehalts des verstorbenen Pensionärs in Höhe von 1500,- EUR. ( Die Renten auf Grund einer Beschäftigung der Witwe werden beim Zusammentreffen mit einem Witwengeld nicht gekürzt).

Frau stirbt:

Der Pensionär erhält ungekürzte Versorgungsbezüge, 2500,- EUR. Aber die Witwerrente wird gekürzt.

Witwerrente 60% 720,- EUR

Ruhegehalt 2500,- EUR

Plus Evtl. Sonderzahlung

Minus pauschal 27,5% 687,50 EUR

Verbleibendes Einkommen 1812,50 EUR

Abzüglich Freibetrag 701,18 EUR

Verbleibt 1111,32 EUR

Davon anrechenbar 40% 444,52 EUR

Die Witwerrente von 720,- EUR wird um 444,52 EUR gekürzt.

Bei einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt

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