Guten Tag,
ob bei Eintritt in die Altersrente die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt ist oder nicht damit der Eintritt in die KVDR als Pflichtversicherter erfüllt ist, prüft nicht die Rentenversicherung, sondern die Krankenkasse.
Die Krankenkasse trifft die Entscheidung und die Rentenversicherung nimmt die Entscheidung der Krankenkasse an und setzt diese für die Rente um. Daher betrifft Ihre Frage das Themengebiet des SGB V, also der gesetzlichen Krankenkasse und wäre bei der Krankenkasse zu erfragen, nicht bei uns.
Bitte wenden Sie sich daher an Ihre gesetzliche Krankenkasse.