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Anrechnung ZvK-Rente

von Rentner05.06.2009 | 12:01
7464 Ansichten
2 Antworten

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Wird eine Rentenleistung der Zusatzversorgungskasse bei der Witwenrente angerechnet?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.06.2009 | 13:10

Dem Beitrag von "..." kann nur zugestimmt werden. Das "neue" Hinterbliebenenrecht gilt grundsätzlich für alle Fälle, in denen der Versicherte nach dem 31.12.2001 verstorben ist (Ausnahmen siehe Beitrag von "...").

1 Antworten

...am 05.06.2009 | 12:39
Wenn es sich um eine Hinterbliebenenrente aus der ZVK handelt - generell nicht. Bei eigener ZVK-Rente kommt es darauf an, ob es sich bei der Witwenrente um eine Rente nach dem "alten" oder dem "neuen" Hinterbliebenenrecht handelt. Das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt, wenn - der Vers. vor dem 01.01.2002 verstorben ist ODER - der Vers. nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Heirat vor dem 01.01.2002 stattgefunden hat UND mind. ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren wurde. Hier wird die ZVK-Rente der Witwe NICHT auf die Witwenrente angerechnet. Das "neue" Hinterbliebenenrecht gilt, wenn - die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde (unabhängig vom Geburtsdatum der Ehegatten) oder - beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren wurden (unabhängig vom Heiratsdatum). Hier wird die eigene ZVK-Rente der Witwe auf die Witwenrente angerechnet.
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