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Anrechnungszeit

von Hubi26.05.2009 | 11:27
879 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, wirken sich die Zeiten eines Hochschulstudiums während EM-Rentenbezuges rentensteigernd aus????

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.05.2009 | 13:04

Hallo Hubi,

Zeiten eines Hochschulstudiums sind Anrechnungszeiten wegen Ausbildung. Sie erhalten aber ab dem 01.01.2009 keine Bewertung mehr und wirken sich demzufolge nicht mehr rentensteigernd aus. Bei Bezug von Erwerbsminderungsrente wird eine Zurechnungszeit angerechnet, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres läuft. Diese Zeit wird bei späterer Festsetzung einer Altersrente als Anrechnungszeit berücksichtigt und auch bewertet.

Das bedeutet in Ihrem Fall, dass die Zeit vom Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ohnehin bewertet wird.

3 Antworten

Hubiam 26.05.2009 | 14:21
so is es , ja...und die Frage war, ob sie denn durch eine zusätzliche Studienzeit, vor 2009, höher bewertet würde????????
Ahaam 26.05.2009 | 16:09
Sie wollen eine beitragsfreie Zeit, welche aus Ihren vorhandenen Zeiten einen Wert erhält (Leistung der Versichertengemeinschaft für die Zurechnungszeit) noch durch eine Anrechnungszeit wegen Schule/Studium aufgebessert (noch höhere Werte auf Kosten der anderen?!) bewertet bekommen? Kurios!
LSam 27.05.2009 | 16:03
Für die Bewertung schulischer Zeiten ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns ausschlaggebend. In Ihrem Fall würde die Berücksichtigung dieser Zeiten, die ja während Rentenbezugs wegen einer Erwerbsninderungsrente eingetreten ist, erst bei Wandel in die Altersrente zum Tragen kommen. Das wäre dann nach 2009, zusätzliche EGPT würden sich daraus nicht ergeben. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob, wenn eine Überlagerung von Zurechnungszeit mit Schulzeit zusammenfällt, diese Monate dann nicht als beitragsgemindert zu berücksichtigen sind und sich dadurch vielleicht indirekt eine Verbesserung aus der Veränderung des Gesamtleistungswertes ergibt. Vielleicht nimmt noch mal ein Kenner der Materie dazu Stellung.
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