Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Hubi,
Zeiten eines Hochschulstudiums sind Anrechnungszeiten wegen Ausbildung. Sie erhalten aber ab dem 01.01.2009 keine Bewertung mehr und wirken sich demzufolge nicht mehr rentensteigernd aus. Bei Bezug von Erwerbsminderungsrente wird eine Zurechnungszeit angerechnet, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres läuft. Diese Zeit wird bei späterer Festsetzung einer Altersrente als Anrechnungszeit berücksichtigt und auch bewertet.
Das bedeutet in Ihrem Fall, dass die Zeit vom Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ohnehin bewertet wird.
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