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Experten-Antwort

Anrechnungszeit

von Jo06.03.2020 | 09:50
440 Ansichten
6 Antworten
Hallo, warum wird die halbjährige Ganztagsschule zum Betriebswirt des Handwerks nicht als Anrechnungszeit anerkannt. Für mich ist diese Schule eindeutig eine Fachschule. Mit freundlichen Grüßen Jo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.03.2020 | 13:04

Bei einem geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung (HwO) handelt es sich um einen Abschluss, den die Handwerkskammer entwickelt hat, um das nötige betriebswirtschaftliche Wissen zu vermitteln, in die Unternehmensführung von Handwerksbetrieben aufzusteigen oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Dieser geprüfte Betriebswirt stellt somit die höchste Qualitätsebene im Handwerk dar und hat einen höheren Stellenwert als der Handwerksmeister.

Wir empfehlen Ihnen sich nochmals mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob es sich im vorliegenden Fall nicht um eine Weiterbildungsmaßnahme, sondern um eine Fortbildung zur höherqualifizierten Berufsbildung handelte.

5 Antworten

Maxam 06.03.2020 | 10:07
Mit welcher Begründung hat die Deutsche Rentenversicherung denn die Anerkennung abgelehnt?
Joam 06.03.2020 | 11:06
Hab ja Kontakt aufgenommen , es wurde ja mit der o.g. Begründung abgelehnt. Der Schulbesuch war 94/95. Der Betriebswirt ist ein Abschluß der Handwerkskammer.
Joam 06.03.2020 | 10:09
Zur Begründung der Ablehnung heißt es: Bei dem Besuch des Lehrgangs zum Betriebswirt im Handwerk wird im Rahmen einer Fort/ Weiterbildung weiteres Wissen vermittelt jedoch kein höherwertiger Bildungsabschluss erreicht.Daher ist diese Zeit keine als Anrechnungszeit bei (Fach-) Schulbesuch
Studentam 06.03.2020 | 10:43
Es kommt nunmal nicht auf Ihre Meinung und Sicht an. Ist diese Einrichtung denn offiziell als solche Fachschule anerkannt? Haben Sie ein Zeugnis erhalten, was Ihnen das Recht auf tragen eines Berufstitels erlaubt? Wenn ja, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit der DRV aufnehmen und sich erläutern lassen, warum in diesem Fall keine Anerkennung erfolgte. Ich habe auch einen Abschluss als Betriebswirt. Dieser dauerte aber 2 Jahre Vollzeit und auf dem Zeugnis stehen die og Dinge + auf welcher rechtlichen Grundlage die staatliche Anerkennung beruht. Vielleicht fehlt das bei Ihnen?
senf-dazuam 06.03.2020 | 11:30
Vielleicht hilft Ihnen ja diese Seite weiter https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Die DRV listet hier diverse (Fach)Schultypen auf und beschreibt, aufgrund welchen Inhalts diese als allgemeine Schulausbildung, als Fachschulausbildung, oder anderes bewertet werden. Wenn Ihre Lerninhalte andere waren, kann ggf. mit den entsprechenden Details die Bewertung der Zeit geändert werden.
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