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Experten-Antwort

Anrechnungszeit

von Heidi09.06.2016 | 20:02
1092 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vor einigen Jahren ca. 4 Jahre einen Minijob ausgeübt. Weder der Arbeitgeber noch ich wussten damals, dass man die Option der Beiträge für die Rentenversicherung hat, daher fehlen mir diese Jahre jetzt für meine Anwartszeit. Der Arbeitgeber ist verstorben, aber es gibt einen Nachfolger, bei dem ich zumindest die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bestätigen lassen könnte. Frage: macht es Sinn, dies nachträglich bei der RV einzureichen? Es geht mir dabei nicht um die paar Euro, sondern nur um die ca. 4 Jahre die in meinem Versicherungsverlauf fehlen. Danke viele Grüße Heidi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidi,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 09.06.2016 | 20:43
Hallo Heidi, eine nachträgliche 'Aufstockung' des Minijobs auf volle Rentenbeiträge ist nicht möglich. In Ihrem Rentenkonto werden für die Einkünfte aus dem Minijob daher pauschalierte Monate für die Wartezeiten umgerechnet, günstigenfalls sind es rd. 4 Monate pro Jahr. Fehlt die Zeit komplett in Ihrem Versicherungsverlauf, ist da grundsätzlich was schief gelaufen (sollten im Versicherungsverlauf als "geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung" enthalten sein). Können Sie aus einer aktuellen Rentenauskunft ablesen, die Sie hier anfordern können: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Achtung: die Web-Seite funktioniert vom 10. - 13.06. nicht/Wartungsarbeiten. Wie sich die 'Lücke' in Ihrem Rentenkonto/zu Ihren Rentenansprüchen auswirkt, klären Sie bitte mit der nächsten Beratungsstelle vor Ort. Gruß w.
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