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Anrechnungszeit

von Klaus17.04.2008 | 18:49
1147 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war 11 Jahre selbstständig, diese werden mir in der Anwartschaft nicht als Arbeitsjahre angerechnet was ich nicht verstehe, denn ich habe ja gearbeitet und war nicht arbeitslos wo die Jahre dann angerechnet werden. Wer kann mir fachliche Auskunft geben ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klaus,

die User ??? und Peter haben schon gut erklärt, warum Ihnen diese Zeiten nicht angerechnet werden. Es wäre Ihnen als Selbständiger möglich gewesen, freiwillige oder Pflichtbeiträge zu entrichten. Die Arbeit allein kann nicht als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt werden.

4 Antworten

Peteram 17.04.2008 | 19:02
In Wartezeiten für die Rente kann die Zeit je nachdem nur einfliessen, wenn Sie auch Beiträge gezahlt haben. Arbeiten allein zählt da nicht, es kommt auf die Beiträge an.
???am 17.04.2008 | 19:02
Als Selbständiger müssen Sie sich selbst um Ihre Sozialversicherung = Krankenversicherung, Rentenversicherung ... kümmern. Ihnen stand durchaus der Weg offen sich in der DRV zu versichern - freiwillig oder auf Antrag pflichtig. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte aus Gründen, für die sie nichts können, keine Beschäftigung ausüben, z.B. wegen Krankheit (früher gab's da noch keine Beitragszeiten), Arbeitslosigkeit oder auch während der gesetzlich festgelegten Mutterschutzfristen. Sie haben dagegen gearbeitet, aber eben einfach nicht eingezahlt. Auf diese Weise haben Sie Geld gespart. Wenn Sie jetzt feststellen müssen, dass Sie am falschen Ende gespart haben, ist das sicher bedauerlich und wahrscheinlich sehr hart für Sie. Aber da lässt sich jetzt nichts mehr daran ändern.
Amadéam 18.04.2008 | 23:39
Versuchen Sie mal bei Allianz & Co die von Ihnen begehrte Leistung zu erhalten, obwohl Sie keine Versicherungsprämien gezahlt haben. Meinen Sie, dass Sie Erfolg haben? Unterrichten Sie uns mal über das Ergebnis Ihren Bemühungen.
Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 01:34
Hallo Klaus, von den anderen Usern hast Du ja schon ganz schön Dein Fett abgekriegt. Ich würde Dir das ganz sachlich wie folgt erklären: Die gesetzliche Rentenversicherung kennt - und da ist sie, wie Amadé schon gezeigt hat, privaten Versicherungen recht ähnlich - keine Anrechnung von Arbeitszeiten, sondern nur von Beitragszeiten. Du hast sicher während Deiner Selbständigkeit extrem schwer geschuftet, aber Du hast keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt, deshalb keine Berücksichtigung.
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