Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnungszeit abgelehnt

von Anonym13.12.2022 | 17:27
578 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mir wurden folgende Zeiten wegen langer Krankheit wie folgt angerechnet: 09. Juli 2019 - 31.12.2021 - Krankheit oder Gesundheitsmaßnahme ohne Beitragszahlung Selbiges ist für das Jahr 2022 vorgemerkt bis Ende August 2022, gleichzeitig zahle ich freiwillige Beiträge seit 2022. Nun geht meine Krankschreibung noch bis Ende des Jahres und mir wurde jetzt mitgeteilt, dass der Zeitraum nicht vorgemerkt werden kann, weil der Zeitraum nicht spätestens im Monat nach dem Ende einer versicherten Beschäftigung oder einer versicherten selbstständigen Tätigkeit begann. Was soll das heißen? Ich hatte vor der Krankheit nur einen nicht versicherten Minijob und war arbeitslos ohne Leistungsbezug. Gleichzeitig hatte ich die die Wartezeit bei der Rentenversicherung nicht erfüllt (bin noch nicht so alt). Warum hat man mir zuvor die Krankheit angerechnet, da war die Situation keine andere. Bei der Agentur für Arbeit sagte mir der Mitarbeiter, dass er mich wegen Krankheit nicht vermitteln kann, bei der Rentenversicherung sagte man mir, ich habe keine Wartezeit erfüllt und Anspruch auf nichts. Bei der Rentenberatung sagte man mir, dass ich die Voraussetzung für eine Reha nicht erfüllt habe, maximal geht es über die Krankenversicherung. Gleichzeitig kann ich wohl auch keine Beantragen, wenn man noch in Behandlung und Therapie ist, erst, wenn dies abgeschlossen ist. Eine Rente hatte ich nicht beantragt, weil ich ja wie gesagt, die Wartezeit noch nicht erfüllt hatte. Also wäre es ja nutzlos gewesen. Die Beratungsstelle sagte mir dann, dass ich neben der freiwilligen Versicherung noch einen Krankenschein einreichen soll und, wenn es besser ist, dann soll ich mich wieder arbeitslos ohne Leistungsbezug melden neben der freiwilligen Versicherung bis ich eine Stelle habe, auch wenn es nur ein Minijob ist. Ich hatte dann nochmal einen Krankenschein eingereicht da die Behandlung noch aus 2 Therapiezyklen besteht bis Abschluss, so wie man mir gesagt hat, nun kommt diese Ablehnung der Anrechnungszeit. Bei der Agentur für Arbeit hatte man mich "abserviert", ich soll mich erst um die Erkrankung kümmern und wäre nicht vermittelbar. Man schiebt mich immer hin und her. Was kann ich jetzt noch machen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2022 | 09:42

Hallo Anonym,

da Ihnen die Zeiten wegen Krankheit von 2019 - 2021 angerechnet werden konnten und Sie sagen, dass Sie noch nicht so alt sind, liegt die Vermutung nahe, dass Sie Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bis zum 25. Lebensjahr ist die Voraussetzung für die Anerkennung der Zeit lediglich mindestens einen Kalendermonat krank gewesen zu sein.

Ab dem 25. Lebensjahr muss für die Berücksichtigung der Krankheitszeit als Anrechnungszeit eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen sein. Das heißt, dass Sie zuvor eine versicherungspflichte Beschäftigung/ selbständige Tätigkeit ausgeübt haben müssen, die durch die Krankheitszeit unterbrochen wurde.

Ein nicht versicherungspflichtiger Minijob erfüllt diese Voraussetzung nicht. Auch die Zahlung freiwilliger Beiträge erfüllt die Voraussetzung „versicherungspflichtig“ nicht.

Da in diesem Forum Ihr aktueller Versicherungsverlauf nicht eingesehen werden kann, können wir Ihnen keine genauere Erklärung für die Anerkennung bzw. Ablehnung der Krankheitszeiten geben. Wir empfehlen Ihnen sich deshalb bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausführlich beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Janaam 13.12.2022 | 17:56
Prüfen lassen und wenn es das gleiche Ergebnis gibt, halt akzeptieren. https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/76521/arbeitslos_ohne_l… https://www.arbeitsvermittler.de/arbeitslosigkeit/arbeitslos-ohn… Ich sehe da aber keine Chancen.
Schnackam 13.12.2022 | 18:23
Da der/die Fragesteller(in) schreibt "bin noch nicht so alt" um die Versicherungszeiten zu erfüllen, wohl ein sehr, sehr junger aber kranker Mensch. Da sieht es natürlich mit Leistungen der DRV nicht so gut aus,egal ob jetzt Reha oder eine EM-Rente. Onkologische Reha wohl ausgenommen (will da aber jetzt nichts falsches sagen).
W°lfgangam 13.12.2022 | 20:27
Hallo Anonym, unabhängig von der Anrechen-/Nichtanrechenbarkeit dieser 'Anrechnungszeiten/AU-Krankheit' (für die es nach Alter 27 besondere Anregungsbedingungen gibt) prüfen lassen, ob Sie nicht etwa die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungrente doch erfüllen = _besondere_ Wartezeitbedingungen erfüllt - nach Beendigung einer Ausbildung - ohne die grundsätzlichen Wartezeitvoraussetzungen erfüllen zu müssen (60 Monate Beiträge + in den letzten/erweiterten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge vor EM). Bitte Ihre örtliche DRV-Beratungsstelle dazu aufsuchen und das dort hinterfragen/prüfen lassen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026