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Zur Experten-Antwort springenHallo Anonym,
da Ihnen die Zeiten wegen Krankheit von 2019 - 2021 angerechnet werden konnten und Sie sagen, dass Sie noch nicht so alt sind, liegt die Vermutung nahe, dass Sie Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bis zum 25. Lebensjahr ist die Voraussetzung für die Anerkennung der Zeit lediglich mindestens einen Kalendermonat krank gewesen zu sein.
Ab dem 25. Lebensjahr muss für die Berücksichtigung der Krankheitszeit als Anrechnungszeit eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen sein. Das heißt, dass Sie zuvor eine versicherungspflichte Beschäftigung/ selbständige Tätigkeit ausgeübt haben müssen, die durch die Krankheitszeit unterbrochen wurde.
Ein nicht versicherungspflichtiger Minijob erfüllt diese Voraussetzung nicht. Auch die Zahlung freiwilliger Beiträge erfüllt die Voraussetzung „versicherungspflichtig“ nicht.
Da in diesem Forum Ihr aktueller Versicherungsverlauf nicht eingesehen werden kann, können wir Ihnen keine genauere Erklärung für die Anerkennung bzw. Ablehnung der Krankheitszeiten geben. Wir empfehlen Ihnen sich deshalb bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausführlich beraten lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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