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Experten-Antwort

Anrechnungszeit bei Minijob während AL-Zeit (Rente mit 63)

von Erwin5131.10.2014 | 11:11
1309 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme AL I und mir fehlen noch 8 Monate an den 45 Jahren für die abschlagfreie Rente mit 63. Dank der Hinweise hier, habe ich einen Minijob angenommen inkl. RV-Beitragszahlungen, also zählen die Monate mit. Da der Minijob aber auftragsabhängig ist, konnte ich im September nur 45 € dazu verdienen, entsprechend wurden nur 1,75 € an die RV abgeführt. Nun die konkrete Frage, zählt dieser Monat rentenrechtlich nicht mit, weil der Mindestbetrag von xy € nicht erreicht wurde? Wie hoch muss der Mindestbeitrag für die RV sein?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 31.10.2014 | 11:28

Hallo Erwin51,

sofern bei einem Minijob Versicherungspflicht besteht, müssen Rentenversicherungsbeiträge mindestens aus einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro monatlich gezahlt werden.

Der Gesamtbeitrag hätte daher bei Ihrem Fall folgende Höhe:

175 Euro x 18,9 % = 33,08 Euro

Davon zahlt der Arbeitgeber:

45 Euro x 15 % = 6,75 Euro

Sie müssten den Rest bezahlen:

33,08 Euro - 6,75 Euro = 26,33 Euro

Sofern dies nicht so gelaufen ist, hat Ihr Arbeitgeber einen Fehler gemacht. Sie sollten das Ganze mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Falls dies nicht zielführend ist, wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale in Essen, da diese für die Minijobs zuständige Einzugsstelle ist.

Experten-Antwortam 01.11.2014 | 10:09

Hallo Betroffener,

Sie haben zwar die Abgaben richtig angesetzt, aber doch etwas übersehen. Diese muss - mit Ausnahme der 26,33 € - der Arbeitgeber zahlen.

2 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 31.10.2014 | 11:30
Von 45 Brutto mit derzeit 3,9% ergeben sich in der Tat 1,75 Euro rechnerisch. Ich meine aber, es ist der Beitrag aus mindestens 175 Euro fällig, insgesamt bei 18,9o% = 33,08 Gesamtbeitrag, der AG. zahlt aber nur 15% aus 45 Euro, mithin 6,75, der Beitrag ist also nicht vollwertig. Meine aber. diese Frage soll der hier agierende " Rentenberater" als Berufener letztlich beant- worten. MfG.
Betroffeneram 31.10.2014 | 16:56
Bei ordnungsgem. Minijob-Regelung zur Erfüllung der Wartezeit für die Rente mit 63 müsste bei einem Bruttolohn von 45 Euro die Rechn. wohl so aussehen: 13,0 % KV € 5,85 18,9 % RV € 33,08, vom Minijobber aufzubr. Anteil € 26,33 0,7 % U1 € 0,32 0,14%U2 € 0,06 0,15%IG € 0,07 2,0 %St € 0,90 Summe der Abgaben des Arbeitgebers pro Monat € 26,33 Gesamtabgaben an die Minijob-Zentrale € 40,28 Damit würden noch € 4,72 ausgezahlt werden pro Monat.
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