Nach in Kraft treten des geplanten Gesetzes, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine entsprechende Wartezeitauskunft anfordern.
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Nach in Kraft treten des geplanten Gesetzes, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine entsprechende Wartezeitauskunft anfordern.
Wenn Sie also noch Unterlagen haben, ......und das ist genau der Punkt. Exakt von 74-76 habe ich nachweislich die Technikerschule besucht. Vom damaligen Arbeitsamt liegen mir keine Nachweise vor das ich Unterhaltsleistungen bezogen habe. Die AOK hat über Beiträge vom Arbeitsamt auch keine Aufzeichnungen mehr. Sozialversicherungsbeläge von 74 des letzten Arbeitgebers vor Schulbeginn liegen vor,das ich bei Der AOK lversichert war. Seltsamer Weise sind die Beiträge an die Aok geflossen vom AA nach Beendigung der Schule 76.(8Monate Arbeitlosigkeit) Was ist zu tun? Hat Jemand eine Empfehlung?Je
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