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Experten-Antwort

Anrechnungszeit nach "Pause"

von Katarina25.04.2009 | 21:09
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3 Antworten

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Meine Situation ist die, dass ich wegen Vorruhestand meines Mannes ebenfalls mit 63 in Rente gehen möchte, um dann den finanziellen Kollaps aufzuhalten. Wir sind jetzt 56. Ich habe bisher 28 Jahre Anrechnungszeit, war von 1997 bis 2002 selbstständig und danach Hausfrau. (Von der Rentenversicherungspflicht war ich als Selbstständige "amtlich" befreit).Ab 2002 habe ich mich nicht arbeitslos gemeldet, weil ich aufgrund des Einkommens meines Mannes kein ALG und keine Anstellung bekommen hätte. (War vor meiner Selbstständigkeit auch so). Jetzt habe ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet, um zumindet weitere Anrechnungszeiten zu bekommen. In einer Konsultation mit der RV-Stelle wurde mir gesagt, dass das nichts nützt, weil ich mich direkt 2002 arbeitssuchend hätte melden müssen. Also habe ich mich beim Arbeitsamt wieder abgemeldet. Gibt es keinen Weg, die fehlende Anrechnungszeit (ich brauche ja 35 Jahre, um mit 63 in Rente gehen zu können) irgendwie doch zu erreichen. Nützt es evtl. etwas, dass ich beitragsbefreit bin ? Es geht ja nicht um mehr Rente, sondern nur um die vorgezogene Rente - mit Abschlägen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katarina,

den Beiträge von Maria und Schade ist nichts hinzuzufügen.

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2 Antworten

Mariaam 25.04.2009 | 22:07
Ich bin keine Expertin, aber in vergleichbarer Lage und meine Recherchen haben ergeben, dass es nur folgende Möglichkeiten gibt: a) 401 €-Job mit Rentenversicherungspflicht für die (an 35) fehlenden Jahre b) 400 € Job mit freiwilliger Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen (Aufstockung)für die fehlenden Jahre oder c) freiwilliger Rentenversicherung für die fehlenden Jahre (ca. 80 € Beitrag pro Monat).
Schadeam 26.04.2009 | 11:22
Zu Anrechnungszeiten werden Sie über "Arbeitslosigkeit" nicht mehr kommen, da wurden Sie schon 2002 korrekt beraten- der Zug ist längst abgefahren. Sie haben bis 63 noch ca 7 Jahre Zeit durch Beitragszahlung die 7 fehlenden Jahre noch zu erbringen und da hat Maria Recht: Sie zahlen entweder freiwillig (Mindestbeitrag 79,60 €) oder finden einen versicherten Job (über 400 €), oder einen 400€ Job und verzichten auf die Versicherungsfreiheit, d.h. Sie lassen sich 4,9% vom Lohn abziehen. Auf weitere Möglichkeiten versicherungspflichtig zu werden will ich hier nicht eingehen, noch Kinder zu kriegen, wäre wohl exotisch und Pflegebedürftige Angehörige wünsche ich Ihnen nicht wirklich.....
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