Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anrechnungszeit oder Pflichtbeitragszeit

von Steinlaus24.11.2013 | 09:56
1954 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, in meinem Versicherungsverlauf gibt es einen Punkt, der mich irritiert. Von meiner Krankenkasse wurde eine Bescheinigung ausgestellt am 30.6.83: - Beitragslose Zeit 2.10.82 bis 24.1.83 Schwangerschaft und Wochenbett - Leistungsbezugzeit und -Entgelt (Mutterschaftsurlaub) 25.1.83 bis 28.5.83 mit Entgeltangabe. Im Versicherungsverlauf ist erfasst: - 2.10.82 bis 30.11.82 1 Monat Schwangerschaft/Mutterschutz - 1.12.82 bis 30.11.83 sind die Monate als Pflichtbeitragszeiten erfasst. Meine Frage ist nun, ob der 1 Monat Mutterschutz vor der Geburt nicht auch eine Pflichtbeitragszeit ist. Unterschiedliche Behandlung des Mutterschutzes vor und nach der Geburt finde ich merkwürdig, zumal ich in diesem Zeitraum Leistungen der Krankenkasse bezogen habe. Vielleicht kann mir das Jemand erklären. Im Voraus besten Dank.

2 Antworten

-am 24.11.2013 | 11:50
Hallo, ohne den Fall näher zu kennen vermute ich mal das es sich bei der Pflichtbeitrgaszeit nicht um den Muttrschutz sondern um die Kindereziehungszeit handelt. Zum Einen ist die Mutterschaftszeit nur 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, zum Anderen sind Mutterschaftszeiten immer "nur" Anrechnungszeiten". Im Versicherungsverlauf sind die Zeiten nebeneinander dargestellt, also Schwangerschaftszeit , Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeit. Wenn Sie unsicher sind lassen Sie den Verlauf in der nächstgelegenen BEratungsstelle überprüfen.
KSCam 24.11.2013 | 14:57
Damals gab es noch ein Mutterschaftsgeld bis das Kind 6 Monate alt war. Wurde aber durch das eine Jahr Kindererziehungszeit erweitert. Das Mutterschaftsgeld und die heutigen Kinderzeiten sind Pflichtbeiträge, die 6 Wochen vor der Geburt sind Anrechnungszeiten. Ist halt so...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026