Hallo Silly,
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht haben.
Da Sie bereits 40 Jahre Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung nachweisen können, haben Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren bereits erfüllt.
Die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungen erhält Ihnen aber unter anderem auch den Schutz für die Erwerbsminderungsrente, da sich die Rahmenfrist innerhalb der mindestens 3 Jahre beitragspflichtige Zeiten gelegen haben müssen entsprechend verlängert.
Vielleicht lassen Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Service-Stelle der Rentenversicherung beraten und klären, ob Ihr Rerntenversicherungskonto für den gewünschten Renteneintritt mit 63 Jahren vollständig ist.