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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten

von DieterK09.09.2010 | 14:40
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe seit 2003 eine volle EM Rente bezogen mit Abschlag 10,8 %. Nun habe ich wg. Vetrauensschutz die Rente für Schwebehinderte mit 6o Jahren beantragt und ging nach den Antworten der Experten vor geraumer Zeit davon aus, dass damit der 10,% ige Abschlag entfallen und sich meine Rente um den entsprechenden Betrag erhöhen würde. Heute erhielt ich meinen Rentenbescheid von der DRV und musste feststellen, dass dem wohl nicht so ist. Für die Zeit des Rentenbezuges wurden nur die Monate bis zum 30.11.2006 berücksichtigt. Mir wurde erklärt, für die restliche Zeit bis 11/2010 , also 48 Monate, bekäme ich keine Anrechnungszeiten berücksichtigt. Meine Frage ist nun, ob das so richtig sein kann, oder ggf. ein Widerspruch notwendig ist. Dank und freundliche Grüße Dieter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.09.2010 | 13:06

Ich kann jetzt auch nur spekulieren, weshalb eine Anrechnungszeit in diesem großen Umfang nicht anerkannt worden sein könnte.

Deshalb schließe ich mich Batrix an und empfehle auch den Besuch der Beratungsstelle. Sollte ein Widerspruch tatsächlich sinnvoll sein, können Sie das auch gleich vor Ort aufnehmen lassen.

6 Antworten

N B G F U Nam 09.09.2010 | 15:19
Hallo Dieter, bei dem von Ihnen eingebrachten Fall liegen 2 ganz unterschiedliche Sachverhalte vor. 1. AZ wg. Rentenbezug (§58 Abs. 1 Nr. 5) Anrechnungszeiten sind die Zeiten die Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren, und ie vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit. 2. Zugangsfaktor § 77 SBG VI Der Zugangsfaktor regelt die Abschläge in einer Rente. Die EM-Rente vor dem 60. Lbj. hat immer einen Abschlag von 10,8 %. Wenn zum 60. Lbj. die EM-Rente in eine Altersrente f. schw.beh. Menschen umgewandelt wird, hat diese AR ebenfalls 10,8 % Abschläge , es sei denn, dass bereits am 16.11.2000 Schwerbehinderung oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorgelegen hat. Sie sehen, dasss die beiden von Ihnen geschilderten Sachverhalte nichts miteinander zu tun haben.
W*lfgangam 09.09.2010 | 20:48
Hallo DieterK > Meine Frage nach den Zurechnungszeiten von 11-2006 bis 11.2010 ist damit aber nicht beantwortet worden. Sie werden keine längere Zurechnungszeit (ZZ) in Ihrer 2003 beginnenden EM-Rente gehabt haben. Schauen Sie noch mal in den alten EM-Bescheid rein, wie lange die ZZ festgesetzt worden ist. Vor der 'neuen' EM-Rente gab es die ZZ nur bis 55, teils anteilig länger - niemals bis 60. 2003 waren Sie in einer Übergangsphase, wo die ZZ erst Stufenweise an 60 herangeführt wurde - bei Ihnen wird das genau bis 11.2006 gewesen sein, deswegen es auch keine längerer Anrechnungszeit/Rentenbezugszeit geben kann. Abschlag ...da ist ja nun ein anderes Thema, unabhängig von der Rentenbezugszeit. Der Abschlag für die Altersrente wegen Schwerbehinderung/BU/EU kann nur dann entfallen, wenn Sie vor dem 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert waren - und bei Rentenbeginn der Altersrente GdB 50 % hatten. Nur in diesem Fall hat die Altersrente keinen Abschlag mehr - führt aber nicht zu einer längeren Anrechnungszeit wegen Rentenbezug im Rahmen der vorher ermittelten ZZ. Gruß w.
Batrixam 10.09.2010 | 07:30
Am Besten Sie nehmen den Bescheid und sprechen persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV vor. Dort kann sich der Berater/die Beraterin den Bescheid ganz genau anschauen und Ihnen entweder den Sachverhalt genau erklären oder - wenn der Bescheid falsch sein sollte - direkt den Widerspruch für Sie aufnehmen.
DieterKam 10.09.2010 | 14:02
Ich kann mir nur vorstellen, dass dies mit der Gesetzesänderung ab 1.4.2004 zusammenhängt. Danach werden die ZZ ja wohl mit 1/54 je nach Rentenbeginn berücksichtigt. Lt. SGB IV Anlage 23 müssen bei Rentenbeginn in 12-2003 die vollen Monate angerechnet werden. Oder sehe ich das falsch ?? Danke und Gruß Dieter
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