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von Adrian17.06.2008 | 10:17
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4 Antworten

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Sehr geehrte Experten, von der DR wurde ich darum gebeten, Angaben zur Klärung meines Kontos zu machen. Ich bin seit wenigen Jahren verbeamtet auf Lebenszeit. Vorher habe ich mehr als 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in Deutschland bezahlt. Ich stamme aber aus Rumänien (EU-Mitglied seit 2007) und habe dort studiert und auch einige Jahre gearbeitet. Die Belege aus jener Zeit sind schwer aufzutreiben. Daher meine Frage: Was verliere ich, wenn ich diese Zeiten zwar angebe, aber nicht belegen kann und sie daher nicht angerechnet bekomme? Mit freundlichen Grüßen, Adrian Hoffmann

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bereits zum 01.06.2006 ist das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Nach diesem Abkommen können die rumänischen Versicherungszeiten bei der Prüfung des Rentenanspruchs - z.B. bei der erforderlichen Wartezeit - mitgezählt werden. Rumänische Versicherungszeiten können sich außerdem in der deutschen Rentenberechnung auswirken, indem sie Lücken im deutschen Versicherungsverlauf schließen und dadurch die Rentenhöhe positiv beeinflussen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Zeiten durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Wie sich versicherungsrechtliche Lücken bei Ihnen tatsächlich auswirken, kann nur anhand Ihres gesamten Versicherungsverlaufs geklärt werden. Deshalb sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Verbindungsanstalt Deutsche Rentenversicherung Unterfranken, Friedenstr. 12-14, 97072 Würzburg, Tel.Nr.: 0800100048020 wenden. Dort erfahren Sie sicher auch, wie Sie in Rumänien ggf. noch an vorhandene Unterlagen kommen.

3 Antworten

Schadeam 17.06.2008 | 13:05
die offizielle Antwort haben Sie nun. Sie könnten sich natürlich auch folgendes denken: a) den Anspruch auf RegelAR habe ich schon, weil 60 Beiträge vorhanden sind, somit nützen mir zusätzliche Versicherungszeiten "zeitmäßig" gar nichts. b) Schul- und Studienzeiten werden bei Rentenbeginn ab 2009 nicht mehr mit Entgeltpunkten belgt, also bringen die mir nichts für die Rente - dann brauch ich es auch nicht nachweisen. c) ich kriege für Arbeitszeiten aus Rumänien zwar mal eine kleine rumänische Rente, aber "das beeinflußt meinen Lebensabend als gutsituierter Beamter kaum", also lasse ich auch das sein. So ein Verzicht kann jede Menge Bürokratie sparen. d) ich bin mit dem status quo zufrieden und ignoriere jeden Versuch einer künftigen Kontenklärung durch die Behörden. e) ich benötige die deutsche RV nicht um irgendwann die rumänischen Arbeitszeiten zu klären, fahren im Urlaub mal dorthin und versuchen direkt bei der rum. Rentenversicherung einen Ausdruck der rumänischen Zeiten zu bekommen (den Sie dann der deutschen RV vorlegen können) Es gibt verschiedene Wege zum Glück.
Wolfgangam 17.06.2008 | 13:18
Hallo Adrian, für die Rente ist diese Zeit ziemlich wurscht - in Ihrem Fall (sh. Beitrag von 'Schade'). Aber, werden Ausbildungszeiten (Studium) nicht auch bei den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten berücksichtigt ? Ich meine ja, der Versorgungssatz könnte sich dadurch erhöhen. Die rum. Uni besteht noch ? Anschreiben, Mailen und eine Ausbildungsbescheinigung anfordern. > Die Belege aus jener Zeit sind schwer aufzutreiben. Eigentlich nicht, nicht für die neueren Jahrzehnte. Gruß w.
Adrian Hoffmannam 17.06.2008 | 17:10
Besten Dank an alle, die geantwortet haben, für die nützlichen Informationen!
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