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Anrechnungszeiten-AfA-Em-Rente

von anni195525.03.2010 | 16:20
1059 Ansichten
6 Antworten

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"In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein." heißt es. Die Afa zahlte für mich 1,5 Jahre Pflichtbeiträge (ALG1), vorher war ich ständig beschäftigt. Kann ich mich nun für knapp 2 Jahre vom Arbeitsamt abmelden, ohne meinen Anspruch auf EM-Rente zu verlieren?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2010 | 07:50

Hallo anni1955,

soweit der Leistungsfall für eine Erwerbsminderungsrente innerhalb der nächsten 2 Jahre eintritt, können Sie auf die Meldung bei der AfA verzichten. Nach Ablauf der 2 Jahre können Sie den Versicherungsschutz für eine EM-Rente nur durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wieder herstellen. Die bloße Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug ist dann nicht ausreichend, weil die Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit dann nicht mehr gegeben sind.

5 Antworten

Schadeam 25.03.2010 | 16:40
ja, wenn Sie genau wissen, dass Sie knapp 2 Jahre später wieder versicherungspflichtig sind :-)) Sich nach 2 Jahren wieder arbeitslos ohne Leistungsbezug zu melden, könnte EM technisch zum Eigentor werden, wenn Sie nach mehr als 2 Jahren eine Erwerbsminderung erleiden....
Renten-Fachmannam 25.03.2010 | 19:44
Die Beiträge der AFA sind keine Beiträge für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung, sondern eine pflichtversicherte Entgeltersatzleistung. Aber: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden bei der Bestimmung des 5-Jahres-Zeitraumes nicht mitgezählt; dass heisst der Beginn des 5-J-Zeitraumes wird um die Zeiten der Arbeitslosigkeit nach hinten verschoben.
Pascalam 25.03.2010 | 20:44
Hallo Renten-Fachmann, das ist ja was ganz neues. Demach stehen Pflichtbeiträge während des ALG1-Bezuges den Anrechnungszeiten wegen Alo gleich? Noch nie gehört oder gelesen. Pascal
TCKam 26.03.2010 | 08:13
Hallo Rentenfachmann, ihre Aussage ist wohl nicht korrekt. Nach § 55 (2) Nr. 2 SGB VI stehen Pflichtbeiträge wegen Entgeltersatzleistungen, Pflichtbeitägen wegen einer versicherten Beschäftigung gleich (bei Prüfung eines Rentenanspruchs).
anni1955am 27.03.2010 | 17:24
ich habe es leider nicht genau verstanden-ich bin 55, ALG1 läuft aus, mehr als 35 Jahre gearbeitet,und ich gehe davon aus, keine Arbeit mehr zu bekommen. Ich bleibe bei der AfA gemeldet. (ALG2 bekomme ich vermutlich nicht) 1) Was ist nach 2 Jahren ohne Leistungsbezug? Ist es dann für die EM-Rente egal, ob man noch arbeitslos gemeldet ist oder nicht? 2) Bringen die Zeiten ohne Leistungsbezug PFLICHTBEITRÄGE (!), die erforderlich für einen Anspruch auf EM-Rente sind?
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