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Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Sie sich bis zum 60. LJ bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos/arbeitssuchend melden, können Sie mit 60 und 18% Kürzung Ihre Rente beantragen. Die Voraussetzungen:
Mindestens 15 Jahre Pflichtbeiträge haben, in den letzten 10 Jahre mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt wurden und ab dem 58,5 LJ. bei einer deutschen Agentur für Arbeit gemeldet sein, unterstelle ich einfach. Sie sollten bei Ihrem RV-Träger eine Rentenauskunft anfordern.
Damit es eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit wird, bedarf es der Meldung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit (auch ohne Leistungsbezug).
Sorry! Sie haben natürlich recht (die vielen Tabellen). Für ab 01.01.1950 - Geborene ist das früheste bei dieser Rente das 63. LJ.
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Bei RTBE genau mit 63 : 7,2%. Wieso plus x ? Diese RT wird nicht angehoben auf 67!!!
Sofern Sie nicht schwerbehindert sind, wird die früheste Möglichkeit für Sie die Altersrente für langjährig Versicherte sein. Dies können Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten, jedoch mit Abschlägen bezogen auf die Regelaltersgrenze.
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