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Anrechnungszeiten bei EM-Rente

von Jürgen27.04.2007 | 09:17
1745 Ansichten
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Hallo, ich beziehe EM-Rente. Vom 1.1.2005 - 7.8.2006 war ich arbeitssuchend gemeldet, jedoch ohne Entgelt, da meine Frau zu viel Einkommen hatte (1030 Euro/monatlich) Werden diese Zeiten bei der EM-Rente anerkannt und wie zählen sie. Dankeschön im Voraus

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.04.2007 | 11:49

Grundsätzlich gibt es ohne Nachweis der Meldung bei der Agentur für Arbeit auch keine Anerkennung der Zeit als arbeitssuchend als Anrechnungszeit, zumal insoweit die vorherige Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung/Tätigkeit gefordert ist.

Sollte dies der Fall sein, so können Sie damit lediglich eine an sich unbewertete Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf erhalten, die sich also isoliert nicht auf die Rentenhöhe auswirkt.

Hierdurch werden jedoch Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf geschlossen (weil sogen. Wartezeitmonate für die Wartezeit von 35 Jahren entstehen), was zumindest indirekt die Bewertung anderer Zeiten (im Wege der sogen. Gesmatleistungsbewertung) erhöhen kann, wie Ihnen Amade mit seinen Threads ja mitgeteilt hat.

MfG

4 Antworten

Jürgenam 27.04.2007 | 10:22
Hallo Amadè, die Agentur für Arbeit hat leider vom 1.1.2005 - 7.8.2006 der Rentenversicherung nichts gesandt. Aus diesem Grunde interessiert es mich, ob diese Anrechnungszeiten - ohne Entgelt - evtl. etwas mehr Rente bringen. Scheint Mode zu sein bei der Agentur für Arbeit keine Bescheid weder dem Arbeitssuchenden, nochd er RV zukommen zu lassen. Einem Bekannten haben sie auch bis heute noch nichts geschickt. Gruß Jürgen
Amadéam 27.04.2007 | 10:35
Das ist schlecht für Sie – denn ohne Nachweis keine höhere Rente. Die genannte Zeit der Arbeitslosigkeit erhöht selbst die Rente nicht (Anrechnungszeit ohne Bewertung), führt jedoch zu einer höheren Bewertung der Zurechnungszeit und anderer vorliegender Anrechnungszeiten. Versuchen Sie es, bei der Agentur für Arbeit die notwendige Bescheinigung zu bekommen. Vermutlich kennt Sie jedoch dort keiner mehr. Arbeitslose ohne Leistungsbezug, sollten sich immer eine SCHRIFTLICHE Bestätigung geben lassen, dass sie bei der Agentur gemeldet sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen !!! Was herauskommt, wenn man auf "Vertrauen" setzt, wissen Sie ja nun.
Amadéam 27.04.2007 | 10:13
Aus Ihrem Rentenbescheid geht hervor, ob und inwieweit die von Ihnen genannten Zeiten berücksichtigt worden sind. Diese müssten - wenn sie vor Eintritt des Leistungsfalls liegen! – sowohl im Versicherungsverlauf als auch als abzusetzende Zeiten bei der Gesamtleistungsbewertung aufgeführt sein. Wenn Sie mit den vielen Zahlen nicht klar kommen sollten, vereinbaren Sie am Besten einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und legen dort den kompletten Rentenbescheid aber auch den Nachweis über Ihre Meldung als Arbeitssuchender vor. Siehe auf dieser Seite unter „Service“ – Beratungsstellen anklicken.
Amadéam 27.04.2007 | 11:00
Auf beitragsgeminderte Zeiten hätte die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit auch einen günstigen Einfluss Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Merksatz für die Zukunft: Fast ausnahmslos alle Sozialleistungen werden nur auf Antrag, nicht auf Zuwarten hin, gewährt
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