Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
die Zeiten der Berufsausbildung und der Fachschulausbildung sind für insgesamt höchstens drei Jahre zu bewerten. Die beitragsfreien Zeiten der Fachschulausbildung werden vorrangig berücksichtigt. Folglich können Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung nur dann höher bewertet werden, wenn der Höchstzeitraum von drei Jahren nicht bereits durch die Bewertung der Fachschulausbildung ausgeschöpft ist.
Einen Unterschied in der Höhe der Bewertung gibt es nicht. Es ist irrelevant, ob Sie die Berufsausbildung allein oder zusätzlich eine Fachschule vor der Ausbildung besucht haben.
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