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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten nach Aberkennung EU-Rente

von Socke18.11.2019 | 12:06
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach jahrerlangen EU-Rentenbezug wurde mir diese nun aberkannt. Widerspruch eingelegt und evtl. Klage danach muss ich wohl. Nun kann sich das ja Jahre hinziehen und bis dahin fehlt mir wohl möglich die Voraussetzung 3 Jahre Versicherung in den letzten 5 Jahren, denn ich bekomme kein Krankengeld mehr, kein Arbeitslosengeld mehr und ALG II wegen Vermögen auch nicht. Nur eine keine private Unfallrente. Ich bin krank. Das Arbeitsamt will mich nicht, weil ich krank bin auch ohne Krankengeld. Was kann ich machen, damit mir Anrechnungszeiten anerkannt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Socke,

bei erfolgreichem Widerspruch bzw. erfolgreicher Klage stellt sich die Frage nach der Erfüllung der 3/5-Belegung nicht, da der ursprüngliche Leistungsfall weiterhin gilt.

Sollte es bei der Ablehnung der Weitergewährung bleiben, wird bei einem späteren, neuen Leistungsfall die 3/5-Belegung erneut geprüft. Sind dann mehr als 2 Jahre Lücke im 5-Jahreszeitram vor dem Leistungsfall vorhanden, können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

Um eine drohende Lücke zu schließen, ist es erforderlich, dass Sie sich weiterhin arbeitslos melden.

Zeiten der Arbeitslosigkeit sind auch dann als Anrechnungszeiten im Sinne des Gesetzes zu berücksichtigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens, das heißt wegen mangelnder Bedürftigkeit, nicht bezogen wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass Versicherte weiterhin arbeitslos gemeldet waren.

Entsprechende Zeiten werden dann der Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter gemeldet. Lassen Sie sich hierüber ggf. einen Nachweis geben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Thomasam 18.11.2019 | 12:41
Hallo, leider ist das jetzt hier keine Antwort auf Deine Frage. Aber es geht um ein Verständnisprobleme für Deine Frage. Ist Dir eine unbefristete Rente aberkannt worden? Oder ist eine über mehrere Jahre bezogene Rente nicht weiter verlängert worden?
Sockeam 18.11.2019 | 16:59
Hallo Thoams, mir ist eine über mehrere Jahre bezogene Rente nicht weiter verlängert worden. Ich habe nun Angst, weil ich nicht beziehe, eine Lücke in meinem Versicherungsverlauf zu haben, sodass ich falls ich klagen muss die 3/5 Bedingung für die Erwerbsminderungsrente nicht erfülle.
Grobiam 18.11.2019 | 18:52
Der Beginn der Erwerbsminderung dürfte weiterhin in der Vergangenheit liegen, als die versicherungstechnisch en Voraussetzungen ja vorlagen. Wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch /Klage führen, werden Sie kein Neufall, denn Sie begehren ja die Weitergewährung der bisherigen Rente.
W°lfgangam 18.11.2019 | 20:04
> Was kann ich machen, damit mir Anrechnungszeiten anerkannt werden? Sofern das notwendig ist, rein wegen dieser 'Anrechnungszeiten' im eigenen Rentenkonto ... Hallo Socke, der sekundäre Nachweis über bestehende AU/Arztbescheinigungen könnte helfen, wie auch die Möglichkeit, im Rahmen des anhängigen Verfahrens rückwirkend freiwillige Beiträge nachzuzahlen - sofern diese für den Erhalt der 'EM-Anwartschaft' nützlich - die erforderliche/spezielle Voraussetzung für die besonderen versicherungsrechtlichen Bedingungen dieser Rentenart zu erhalten/darum geht es doch?!. Das ist aber sehr speziell und im Einzellfall zu bewerten. Im Rahmen des noch anhängigen Klageverfahrens sollten Ihnen die 'besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen' nicht verloren gehen - egal, ob die Rente nun/doch rückwirkend zu bewilligen ist oder im Rahmen eines Vergleich erst später wieder neu beginnt. Letztendlich: zunächst abwarten, was aus dem Klageverfahren als Ergebnis für eine EM-Rente bei rauskommt. Gruß w.
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