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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten Schwerbehindertenrente

von Jost Schmidt10.06.2013 | 11:55
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7 Antworten

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ALG I wurde voll ausgeschöpft. Ich bin 90% schwerbehindert und beim Arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet. Ich melde mich regelmäßig beim Arbeitsamt nach Vorschrift. Derzeit bekomme ich keine Leistungen mehr. Nun meine Frage: Wird diese Zeit die ich beim Arbeitsamt arbeitsuchend ohne Bezüge gemeldet bin an meine Wartezeit für die Schwerbehindertenrente (32 Jahre)angerechnet ? Mir würden nur noch 21 Monate bis zu dieser Rentenart fehlen. Vielen Dank für Ihre Auskunft

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die sog. Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate, die mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sind, angerechnet.

Hierzu zählen somit auch beitragsfreie Zeiten, wie zum Beispiel Zeiten mit Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug (Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit).

Die Wartezeit von 35 Jahren ist unter anderem Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte und für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Bei der Regelaltersrente, der Altersrente für Frauen und der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit reicht neben den jeweiligen weiteren Voraussetzungen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bzw. die Wartezeit von 15 Jahren.

Hier werden die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit jedoch nicht berücksichtigt.

Um eine endgültige Aussage treffen zu können, wann für welche Rentenart und ggf. mit welchem Abschlag die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Seit dem 01.01.2011 sind Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II sogenannte Anrechnungszeiten und werden bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II können damit zur Erfüllung dieser Wartezeit führen.

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5 Antworten

XYam 10.06.2013 | 12:16
Die Wartezeit für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt 35 Jahre (§ 236a SGB VI). Auf diese Wartezeit werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Ihren Ausführungen zufolge gehe ich davon aus, dass es sich bei den Zeiten um sog. beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten) handelt. Dies sind rentenrechtliche Zeiten im Sinne der o.g. Vorschrift und werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.
Schlumpfam 10.06.2013 | 18:25
Ich habe mich oben verschrieben, ich meinte natürlich in 11 Monaten sind die 35 Jahre Wartezeit für die Schwerbehindertenrente erfüllt.
Schlumpfam 10.06.2013 | 18:18
Ach so, ich bin auch schwerbehindert GDB 50.
Schlumpfam 10.06.2013 | 18:17
Hallo, das Thema interessiert mich auch. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist ausgeschöpft. Ich bekomme aber im Gegensatz zum TO Hartz4. Wird diese Zeit genau so auf die Wartezeit angerechnet ? Mir fehlen nur noch 11 Monate bis die 32 Jahre voll sind.
KSCam 11.06.2013 | 08:29
Zeiten des ALG II Bezuges zählen bei den 35 Jahren mit.
Deutsche Rentenversicherung
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