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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten Übungsleiter

von Vera18.08.2022 | 13:10
368 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin seit einiger Zeit ehrenamtlich als Dozent mit einer Übungsleiterpauschale tätig. Ein weiteres Einkommen habe ich nicht und bin auch noch nicht verrentet. Können diese ehrenamtlichen Zeiten auf die Rente angerechnet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vera,

wie Schade bereits kurz und präzise geantwortet hat, kann die versicherungsfreie Tätigkeit als Dozentin mit Übungsleiterpauschale nicht als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt werden.

Sie können aber freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und damit Ihre spätere Rente erhöhen.

Oder Sie erweitern die Tätigkeit über die Übungsleiterpauschale hinaus soweit, dass Sie ein mehr als geringfügiges Einkommen aus der Tätigkeit haben, dass wären Sie kraft Gesetzes versicherungspflichtig. Natürlich müssten Sie auch dann selbst Beiträge zahlen.

Falls Sie in irgendeiner Form Beiträge einzahlen wollen, lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Schadeam 18.08.2022 | 14:33
Nein
Deutsche Rentenversicherung
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