Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnungszeiten wegen langjähriger Krankheit

von Inge07.10.2020 | 11:10
1693 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit 2005 arbeitsunfähig wegen Krankheit. Von meinem Arbeitgeber erhalte ich eine Betriebsrente. Werden mir die Jahre der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit in der Rente angerechnet? Ich musste mich freiwillig gesetzlich versichern, da mein Mann privatversichert ist. Kann ich bei Rentenbeginn wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Begriff der durch Krankheit bedingten Arbeitsunfähigkeit in § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI hat dieselbe Bedeutung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. hierzu u.a. die BSG-Rechtsprechung vom 25.02.2010, AZ.: B 5 R 116/08 R sowie Beschluss des Großen Senats des BSG vom 16.12.1981 Az.: GS 3/78 und 4/78.

In Anwendung der oben genannten BSG-Urteile bestimmt sich der Berufsschutz und damit die Arbeitsunfähigkeit aber nicht unbegrenzt nach der letzten Beschäftigung, sondern hier gilt ein Zeitraum von drei Jahren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Berateram 07.10.2020 | 11:49
Eine Anrechnungszeit wegen Krankheit kommt nur in Betracht, wenn diese Krankheitszeiten unmittelbar auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit folgen. Dies ist durch geeignete Bescheinigungen der Krankenkasse oder der behandelnden Ärzte nachzuweisen. Anerkannte Krankheitszeiten haben aber keinen rentenrechtlichen Wert, zählen allerdings zur Wartezeit von 35 Jahren. Durch die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen KK könnten Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt haben. Diese Prüfung obliegt aber Ihrer Krankenkasse und ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung.
Uiuijiam 07.10.2020 | 11:41
Ich verstehe nicht ganz wieso Sie nur eine Betriebsrente bezogen haben und keinerlei gesetzliche Rente? Sollte das stimmen ist diese Zeit nichts wert für Ihr Rentenkonto. Für die Frage der Krankenversicherung der Rentner müssen Sie eine gesetzliche KV fragen, damit hat die Rentenversicherung nichts am Hut. Sieht aber nicht so gut aus, Sie hätten sich auch freiwillig gesetzlich versichern können. So werden höchstwahrscheinlich die 90 % gesetzliche Versicherung nicht erreicht vor dem Renteneintritt.
Ingeam 07.10.2020 | 11:51
Ich bin "freiwillig" gesetzlich versichert und möchte bei Rentenbeginn - gesetzlich versichert werden - um einen günstigeren Beitrag zu zahlen. Werde dies bei der KV erfragen.
Werner67am 07.10.2020 | 12:45
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, in denen Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse bezogen haben, sind Beitragszeiten. Die nach Auslaufen des Krankengeldes folgende weitere Arbeitsunfähigkeit ist eine Anrechnungszeit; maximal werden jedoch 3 Jahre AU angerechnet. Sollten Sie ohne Anspruch auf Krankengeld versichert gewesen sein, wird die Arbeitsunfähigkeit nur dann angerechnet, wenn Sie selbst auf Antrag Pflichtbeiträge entrichtet haben.
Janaam 07.10.2020 | 15:13
Zwischen freiwillig gesetzlich versichert und gesetzlich versichert besteht keinerlei Unterschied.
Janaam 07.10.2020 | 19:19
Die Beitragshöhe berechnet sich laut Einkommenshöhe. Ich war schon freiwillig gesetzlich versichert, mein Mann ist es momentan. Wir haben immer nur nach Einkommen gezahlt.
Berateram 07.10.2020 | 15:54
Dann sollten Sie sich besser die jeweilige Beitragshöhe anschauen und Sie werden einen großen Unterschied feststellen.
W°lfgangam 07.10.2020 | 19:26
Hallo Inge, ich tippe mal auf eine 'Postrente' ...oder? Na, auch nicht eindeutig, dann hätten Sie sich auch in der DRV freiwillig versichern müssen, um alle 2 Jahre die EM-Rente der DRV beantragen zu müssen. Freiwillige Beiträge in der KV _sind_ Beiträge in der gesetzlichen KV. >"Kann ich bei Rentenbeginn wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?" Sie sind da auch jetzt schon/noch drin ;-) Wenn Sie zum Beginn der gesetzlichen Rente in den rd./max. letzten 25 Jahren immer in einer gesetzlichen KK versichert waren/oder wenigstens zu 90 % (ja, auch die freiwilligen KV-Beiträge zählen dazu), werden Sie ab Rentenbeginn die Bedingungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllen und weiter/dann wieder Pflichtmitglied Ihrer KK sein. Tipp: stellen Sie den Rentenantrag möglichst früh = 6 Monate vor Rentenbeginn/Termin/Nachfrage davor auch schon weitere 3 erforderlich, dann werden die Beiträge als 'Rentenantragstellerin' ab formlosem Antragsdatum nur noch rd. 190 € mtl. betragen – sicher etwas weniger, als jetzt im Rahmen der freiwilligen KV unter Berücksichtigung des halben Ehegatteneinkommens. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026